TIPPS ZUR PREISRICHTER-VERPFLICHTUNG1

Verpflichtung

Wir sind ständig darum bemüht die Adressen auf dieser Homepage auf dem neuesten Stand zu halten. Möchten Sie einen Preisrichter für Ihre Ausstellung verpflichten, dann sollten Sie folgende Regeln beachten:

Verpflichten Sie nur solche Preisrichter, die für die Gruppen eine Zulassung haben, die in ihrem Verein gebraucht werden.Eine Verpflichtung ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt. (telefonische Absprachen sind nicht gültig!)Legen Sie der schriftlichen Verpflichtung Rückporto bei.Achten Sie darauf, dass die Verpflichtung folgenden Inhalt hat (Ort der Ausstellung, Datum, Beginn der Bewertung, Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners)Erinnern Sie den Preisrichter nochmals etwa 10 Tage vor dem Ausstellungstermin.
Bitte beachten Sie, dass auch Preisrichter ein Recht auf ein Familienleben haben und Anrufe nach 21.00 Uhr eigentlich nicht nötig sind.