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Veränderung der Festsetzung des Zuchtjahres Das Zuchtjahr beginnt -abweichend vom Kalenderjahr- ab sofort jeweils am 01.November und endet am 31.Oktober des folgenden Kalenderjahres. Tiere, die im November bzw. Dezember geboren werden sind mit folgendem Zuchtbuch-Täto zu versehen: 0 - Zuchtjahr – Zuchtbuchnummer Beispiel: Geburt am 07.November ( oder Dezember ) 2006, das Tier wird als 4.Tier dieser Rasse ( bzw. dieses Farbenschlags ) ins Zuchtbuch eingetragen Zuchtbuch-Täto: 0 7 4 Ausstellung als Jungtier ( mit Täto 0 … ) bis zum August möglich, bei Ausstellung im September keine Bewertung als Jungtier
Künftige Meisterschaften auf Bundes-Kaninchenschauen Der Titel eines Deutschen Meisters wird – wie bisher – vergeben, wenn mindestens 5 Zuchtgruppen von mindestens 3 Ausstellern ausgestellt werden. Dabei darf ein Aussteller maximal 2 Zuchtgruppen ausstellen. Zusätzlich wird der Titel eines Deutschen Vizemeisters vergeben, wenn mindestens 10 Zuchtgruppen von mindestens 5 Ausstellern ( wiederum max. je 2 Zuchtgruppen ) ausgestellt werden. Die Tiere müssen ausgestellt sein, die Meldung allein genügt nicht. Bei Punktgleichheit in allen Positionen werden zwei Deutsche Meister vergeben, jedoch dann kein Vizemeister. Stammen die höchstbewertete und die zweithöchstbewertete Sammlung vom gleichen Aussteller, so wird kein Vizemeister vergeben. Für die Jugendabteilung gelten sinngemäß folgende Regelungen: Der Titel eines Deutschen Jugendmeisters wird – wie bisher – vergeben, wenn mndestens 3 Zuchtgruppen von mindestens 2 Ausstellern ausgestellt werden ( je Aussteller max. 2 Zuchtgruppen ). Zusätzlich wird der Titel eines Deutschen Vizejugendmeisters vergeben, wenn mindestens 6 Zuchtgruppen von 4 Ausstellern ( wiederum max. je 2 Zuchtgruppen ) ausgestellt werden.
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Veröffentlicht im Kleintierzüchter 11/2006 von Arno Dieterich Geschäftsführer der Standardkooission
Zulassung von Neuzüchtungen Die ZDK-Standardkommission bekräftigt ihren Beschluss vom 16. Dezember 2005, der besagt, dass für die nächsten 5 Jahre keine weiteren Neuzüchtungen mehr zugelassen werden. Dieser Beschluss wurde am 18. März 2006 dem erweiterten ZDK-Präsidium in Cuxhaven mitgeteilt und ohne Ausnahme einhellig begrüßt. Die Begründung ist:
a) In Verbindung mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde das Nationale Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltiger Nutzung tiergerechter Ressourcen erstellt und wird weiter bearbeitet Aus diesen statistischen Ermittlungen ist ersichtlich, dass es bereits heute eine ganze Anzahl von stark gefährdeten und gefährdeten Populationen von anerkannten Rassen und Farbenschlägen gibt. 24 Rassen sind nach den Richtlinien des BMELV als gefährdete Population zu betrachten und 5 Rassen haben den Status einer stark gefährdeten Population. Da macht es keinen Sinn, derzeit weitere Neuzüchtungen zuzulassen. Außerdem gilt es jetzt die 16 aktuellen Neuzüchtungen (für die weiterhin Genehmigungen erteilt werden können), züchterisch voran zu bringen. Sollen die aktuellen Neuzüchtungen als Rasse oder Farbenschlag anerkannt werden, dann ist eine Vorstellung bei allen Bundesschauen und Bundes-Rammlerschauen unerlässlich. Die nachfolgende Auflistung der aktuellen Neuzüchtungen gibt einen entsprechenden Überblick:
• Champagne-Silber • Mecklenburger Schecken, thüringerfarbig-weiß sowie eisen- grau-, dunkelgrau-, wildgrau und hasengrau-weiß • Große Marderkaninchen, blau • Hasenkaninchen, lohfarbig schwarz • Deutsche Kleinwidder, schwarzgrannenfarbig * • Holländer, japanerfarbig blau- gelb-weiß • Zwergwidder, schwarzgrannenfarbig • Zwergschecken; thüringerfarbig-weiß • Farbenzwerge, mantelgescheckt (wildgrau- und hasen- grau-weiß sowie schwarz-, blau- und thüringerfarbig-weiß) • Satin-Rhön • Zwerg-Satin, rot • Japaner-Rexe • Schwarzgrannen-Rexe • Angora, russenfarbig • Zwergfuchskaninchen, blau *Zwergfuchskaninchen, gelb* (* bei diesen Neuzüchtungen mangelt es an der Ausstellungsaktivität bei den Bundesschauen)
b) Künftig werden Anträge fiür die Zulassung einer Neuzüchtung (auch für die bestehenden Neuzüchtungen) nur noch mit dem neu geschaffenen Antragsformular gestellt und bearbeitet (siehe Abbildung unter Downlads). Die geforderten Daten sind vom Verein sorgfältig zu prüfen und zu bestätigen. Der Antrag wird über den Kreisverband (Bayern auch noch Bezirksverband) beim Landesverband eingereicht.
c) Neuzüchtungen, die hintereinander bei 3 Bundes-Kaninchen- schauen oder Bundes-Rammlerschauen nicht ausgestellt wurden, werden von der Genehmigungsliste genommen (siehe § 4MB vom 1. 10. 2004, Seite 9). .
Transportbehälter für Rassekaninchen Für den Transport von Kaninchen zu den Ausstellungen und generell werden künftig gemäß der Rassengrößen Mindestmaße und Ausführungen festgelegt. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) legt für die Transportbehälter für Kaninchen folgende Mindestanforderungen (Länge x Breite x Höhe) zugrunde: • Große Rassen (>5,5 kg): 55 x 35 x40 cm • Mittelgroße Rassen: 45 x 30 x 35 cm • Kleine Rassen: 35 x 25 x 30 cm • Zwergrassen: 30 x 20 x 25 cm
Eine unverstellbare Lüftungsfläche (etwa 30% der Grundfläche) ist dazu erforderlich.
Die Neuzüchtung Japaner-Rexe werden ab dem 1 Oktober 2007 als eigenständige Rasse im Standard aufgenommen und ab diesem Zeitpunkt mit Punkten bewertet.
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Die Neuzüchtung Japaner-Rexe
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