 |
|
 |
|
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
|
|
|
 |
|
|
|
|
|
Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt bekannt (Nr. 2/2020)
Die Standard-Fachkommission hat am 12.06.2020 im Rahmen einer Telefonkonferenz als Ersatz für unsere Arbeitstagung in Speyer nachfolgende Beschlüsse gefasst, die hiermit veröffentlicht werden und Gültigkeit erlangen. Zwerg-Satin sallanderfarbig
1. Zulassung neuer Neuzüchtungen bzw. Nachzüchtungen Als Neuzüchtungen zugelassen wurden aufgrund der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen: 1. Zwerg-Satin sallanderfarbig 2. Kleine Wiener dunkel- und eisengrau Jungtiere können ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung mit dem Zusatz „N“ vor dem Vereinskennzeichen gekennzeichnet werden. Die Musterbeschreibungen werden demnächst auf der Internetseite der Standardfachkommission (www.standardfachkommssion.de) zur Verfügung stehen Kleine Wiener eisengrau Kleine Wiener dunkelgrau Betroffene Landesverbände, denen entsprechende Züchtungsanträge vorliegen, können nun eine Zuchtgenehmigung erteilen und erhalten in Kürze von der Standardfachkommission des ZDRK eine Registrierungsbestätigung.
2. Ohrenlänge Weiße Hotot Die ideale Länge der Ohren der Weißen Hotot wird um 1 cm erweitert. Entsprechend verändert sich das Höchstmaß der Ohrenlänge bei den schweren Fehler ebenfalls um 1 cm.. Ideale Länge von 11,0 cm bis 13,5 cm Schwere Fehler: Ohrenlänge unter 10,0 oder über 14,5 cm Das bisherige Ohrenmaß war mit den Clubs abgestimmt. Auf Antrag haben wir uns zu der Änderung ausnahmsweise entschlossen, da im Europastandard eine längere Maßangabe für die Ohrenlänge angegeben ist.
3. Anerkennung Graue Wiener eisengrau Auf Grund einer Eingabe wurde beschlossen, die Grauen Wiener in eisengrau anzuerkennen. Auf Grund der genetischen Nähe zu den Grauen Wiener dunkelgrau wurde auf ein Neuzüchtungsverfahren verzichtet. Für die Entscheidung haben unter anderen auch Aspekte des Tierschutzes gesprochen, da somit mehr Tiere ausstellungsfähig sind. Bezüglich der Anmeldung zur Bewertung verweisen wir auf den Allgemeinen Teil Bewertung der grauen Farbenschläge Seite A 42.
4. Anpassungen der Allgemeinen Ausstellungs-Bestimmungen (AAB) Einige Neuregelungen und Anpassung an die gelebte Praxis im ZDRK erforderten auch eine Anpassung der AAB. Die Überarbeitung der relevanten Paragraphen der AAB wurde in der Standard-Fachkommission des ZDRK beraten und in der erweiterten Präsidiums-Sitzung des ZDRK am 13. Juni 2020 beschlossen. Dies betrifft im Einzelnen: Ergänzung: AAB Seite 45 unter Pkt. Kostenbeitrag
Nach Zuchtgruppenpreise wird der nachstehend unterstrichene Text ergänzt: Über die Kosten aus den Zuchtgruppengebühren und die Vergabe der Zuchtgruppenpreise, Sieger und Klassensieger und weitere vergebene Ehrenpreise sowie über die Vergabe bzw. Verwendung der gespendeten Ehrenpreise und Ehrenpreisgelder ist dem ZDRK-Präsidenten von der Ausstellungsleitung bis spätestens 6 Wochen vor der nächsten ZDRK-Bundestagung eine differenzierte Abrechnung vorzulegen. Ergänzung AAB 49 Pkt 17: Zum bestehenden Text wird folgendes nachstehend ergänzt. „Die jeweilige Anzahl wird von der Ausstellungsleitung festgelegt, wobei die offiziellen Fachorgane gleichartig berücksichtigt werden“. Ergänzung AAB 50 Pkt 24:
Zum bestehenden Text wird folgendes nachstehend ergänzt.
„Darüber hinaus ist dem ZDRK und der ZDRK-Jugendabteilung ein kostenfreier Stand zu Verfügung zu stellen. Bei entsprechender Gegenleistung von den Fachorganen in Form von ausreichenden Werbemaßnahmen wird den Fachorganen ein Stand nach Möglichkeit in der Nähe des ZDRK-Standes kostenfrei angeboten.“ AAB 16 § 12 Neuzüchtungen, Nachtzuchten und Kreuzungen Absatz 4 Der vierte Absatz wird wie folgt geändert: Text bisher: „Mit der Anmeldung von Neuzüchtungen und Nachzuchten zur Ausstellung sind eine Kopie der Genehmigung durch den Landesverband und – außer bei BKS und BRS – die offiziell von der Standard-Fachkommission des ZDRK herausgegebene Musterbeschreibung einzureichen. Diese kann beim Landesverband oder bei der Redaktion der Standard-Fachkommission angefordert werden.“
Neu: „Mit der Anmeldung von Neuzüchtungen und Nachzuchten zur Ausstellung ist eine Kopie der Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigung durch den Landesverband vorzulegen. Die offiziell von der Standard-Fachkommission des ZDRK herausgegebene Musterbeschreibung steht der jeweiligen Ausstellungsleitung und den Züchtern unter www.standardfachkommission.de zur Verfügung.“ Die Änderung gewährleistet, dass zu der Bewertung immer eine aktuelle Musterbeschreibung für Neuzüchtungen und Nachzuchten vorliegt. Es ist auch ökonomischer, da nicht jeder Aussteller die Musterbeschreibung einreichen muss.
AAB 21 §21 „Bewertung – Preisrichterverpflichtung“, (Seite 21, hinter Absatz 8 wird folgender Absatz ergänzt: „Hinsichtlich der Berufung für die Bewertung auf Europaschauen und rassebezogenen Europaschauen sind die Reglements des Europaverbandes maßgebend.“ Das Reglement kann auf der Internetseite des Europaverbandes eingesehen werden. Klarstellung zur Bewertung von Neuzüchtungen: Neuzüchtungen ohne zusätzliches N im rechten Ohr bleiben immer ohne Bewertung. Eine Bescheinigung des Vereins ist hier nicht möglich. (vgl. § 4 Zulassung zu den Ausstellungen Seite 10ff) Diese Festlegungen sind mit der heutigen Veröffentlichung gültig. Entsprechende neue Einlegeblätter werden für den Standard 2018 erstellt und über die üblichen Wege vertrieben.
5. Änderung der Voraussetzungen einer Zulassung einer Neuzüchtung/ Nachzüchtung vgl. Merkblatt für die Standardkommissionen der Landesverbände Leider mussten wir in der Vergangenheit ein Missverhältnis zwischen den vorliegenden Anträgen auf die Zulassung einer Neuzüchtung/Nachzüchtung und der nach der Zulassung als Neuzüchtung tatsächlichen züchterischen Aktivität feststellen.
Aus diesem Grund haben wir beschlossen, die Kriterien wie folgt zu ergänzen. Neben den bestehenden Unterlagen ist zudem eine Kaution von 100,00 € einzuzahlen. Der Antrag gilt nur dann als vollständig eingereicht, wenn auch die Kaution eingezahlt wurde. Diese wird bei nachweislicher Aufnahme der Zucht zurückgezahlt. Die Kaution wird auch zurückgezahlt, wenn die Neuzüchtung die Kriterien für eine Zulassung nicht erfüllt oder die Aufnahme der Zucht aus höherer Gewalt, z.B. Tod des Antragsstellers nicht möglich ist. Falls die Zucht der Neuzüchtung nicht aufgenommen wird, fällt die Kaution dem ZDRK nach 2 Jahren ab Zulassung, zu. Die Kontodaten für die Einzahlung sind auf dem Merkblatt für Neuzüchtungen hinterlegt und kann auf der Interseite der Standard-Fachkommission heruntergeladen werden. Diese Regelung ist für alle ab dem 01.01.2021 neu angemeldeten Neuzüchtungen anzuwenden.
Kulmbach, im Juni 2020 Markus Eber Redaktion der Standard-Fachkommission im ZDRK
|
|
|
|
|
|
Presse-Informationen (Nr. 1/2020) Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt bekannt Die Standard-Fachkommission hat am 13.12.2019 in einer Arbeitstagung anlässlich der Bundessschau in Karlsruhe nachfolgende Beschlüsse gefasst, die hiermit veröffentlicht werden und Gültigkeit erlangen.
1. Anerkennung von Rassen/Farbenschlägen Aufgrund der auf der Bundeskaninchenschau in Karlsruhe festgestellten Qualitätsentwicklung und der nachgewiesenen Breitenentwicklung werden folgende Farbenschläge bestehender Rassen anerkannt: a) Farbenzwerge mantelgescheckt rot-weiß b) Zwerg-Satin elfenbein BlA c) Thüringer-Rexe Die Anerkennung der vorgenannten Farbenschläge erfolgt zum Beginn des Zuchtjahres 2021 (01.10.2020). Hinweis: Nachzuchttiere dieser Rasse sind in den genannten Farbenschlägen weiterhin bis zum 30. September 2020 mit "N" zu kennzeichnen, wofür die entsprechende Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung ist.
2. Zulassung neuer Neuzüchtungen bzw. Nachzüchtungen Als Neuzüchtungen zugelassen wurden aufgrund der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen: 1. Kleine Wiener weiß BlA* 2. Kleine Wiener wildfarben* 3. Zwergwidder-Rexe weiß BlA * Jedoch wird der Vorbehalt ausgesprochen, nach der Betrachtung der Tiere auf der Bundesrammlerschau in Ulm, die Rasse in zwei Rassen analog zu Wiener-Rassen aufzuteilen. Betroffene Landesverbände, denen entsprechende Züchtungsanträge vorliegen, können nun eine Zuchtgenehmigung erteilen und erhalten in Kürze von der Standardfachkommission des ZDRK eine passende Registrierungsbestätigung.
3. Körperlänge Deutsche Riesen (Wegfall der Maßangabe) Gemäß einer Eingabe der AG Riesenzüchter Deutschland wurde beschlossen, die ersten drei Sätze der Beschreibung Pos. 2 Körperform, Typ und Bau, Seite R-2 wie folgt zu ändern: Das Tier muss eine dem Vollgewicht entsprechende Größe und Länge besitzen. (zweiter Satz entfällt). Die Riesenkaninchen haben einen großen und lang gestreckten Körper, einen entsprechend breiten und tiefen Rumpf und einen starken Knochenbau. Neufassung der leichten und schweren Fehler: Leichte Fehler: Siehe >> Allgemeines << Ferner leichte Abweichungen vom Typ, durch etwas kurze Körperlänge oder tiefe Stellung. Schwere Fehler: Siehe >> Allgemeines << Insbesondere stark vom Typ abweichender Rumpf, z.B. durch zu kurze oder gedrungene Körperlänge.
4. Redaktionelle Änderungen Aufgrund von textlichen Anpassungen ergeben sich neben weiteren redaktionellen, folgenden bewertungsrelevanten Veränderungen: Läufe Seite A-29: Leichte Fehler: leicht abstehende Zehe(n), einseitig oder beidseitige etwas nach Außen stehenden Vorderfüße. Schwerer Fehler: einseitig oder beidseitige ausgeprägt nach Außen stehenden Vorderfüße. Fehlerhafte Abweichungen in Pos.3: Fellhaar (Normalhaarrassen) Seite A-36: Folgende leichte Fehler werden ergänzt: Leichte Fehler: wenig Elastizität; angedeutet doppelter oder etwas überstehender Ohrensaum; etwas überstehende Grannenhaare am Ohrensaum; etwas lange Behaarung am ganzen Ohr. Schwere Fehler: ausgeprägter doppelter oder überstehender Ohrensaum; zu lange Behaarung am ganzen Ohr Graue Wiener Seite R-51: Position 3: Streichung „in der Unterwolle sehr dicht“ Thüringer Seite R-72, bzw. R-73: Folgende Änderung in der Beschreibung Pos. 4 Deckfarbe: Die Augen sind dunkelbraun, Ergänzung bei Leichten Fehlern: etwas helle Augenfarbe Sallander Seite R-87: Pos. 4 Deckfarbe, Ergänzung bei Leichte und Schwere Fehler: Leichte Fehler: etwas dunkler Kopf Schwere Fehler: ganz dunkler Kopf Satin thüringerfarbig und Satin siamesenfarbig Seite R-194 bzw. R-195: Änderungen der Positionen: Position 4. Abzeichen, Position 6. Deckfarbe und Unterfarbe
5. Musterbeschreibungen der Neuzüchtungen Nachdem bei immer mehr Ausstellungen die Meldungen papierlos im Online-Verfahren erfolgen, wurde festgelegt, dass die Vorlage der Musterbeschreibungen nicht mehr durch den Aussteller erfolgt. Die jeweilige Ausstellungsleitung lädt sich die aktuellen Musterbeschreibungen von www.standardfachkommission.de herunter, druckt diese aus und stellt diese bei der Bewertung zur Verfügung. Dieser Service steht jedem interessierten Züchter zur Verfügung. Diese Festlegungen sind mit der heutigen Veröffentlichung gültig. Entsprechende neue Einlegeblätter werden für den Standard 2018 erstellt und über die üblichen Wege vertrieben.
Karlsruhe, im Dezember 2019 Markus Eber Redaktion der Standardfachkommission im ZDRK
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Standard-Fachkommission des ZDRK gibt bekannt Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat bei ihrer Sitzung am 12. Juni 2019 anlässlich der ZDRK Bundestagung in Schöneck folgende Beschlüsse gefasst:
Geltungsbereich der Bewertungsbestimmungen Der Geltungsbereich des Standards 2018 und der Bewertungsbestimmungen ist im Allgemeinen Teil unter Punkt 2 festgelegt. Aus gegebenen Anlass veröffentlicht die Standard- Fachkommission folgende Klarstellung:
Die Verwendung des Standards 2018 ist ausschließlich auf die Ausstellungen des ZDRK begrenzt. Dies bedeutet insbesondere, dass er nicht auf anderen Ausstellungen verwendet werden darf. Dies stellt einen Verstoß gegen das Copyright dar, der juristisch geahndet wird.
Beschlüsse zu Neuzüchtungen Als Neuzüchtungen zugelassen wurden aufgrund der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen: 1. Zwergwidder-Satin siamesenfarbig gelb 2. Satin sallanderfarbig 3. Zwergwidder sallanderfarbig Jungtiere können ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung mit dem Zusatz „N“ vor dem Vereinskennzeichen gekennzeichnet werden. Die Musterbeschreibungen werden demnächst auf der Internetseite der Standardfachkommission (www.standardfachkommssion.de) zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über eine Zulassung der Zwergwidder- Rexe weiß Blauauge wurde auf die nächste Sitzung zur Bundeskaninchenschau in Karlsruhe vertagt. Hierzu sollen zunächst Tiere in ausreichender Qualität vorab der Standard-Fachkommission vorgestellt werden. Dieses Verfahren hat sich in der der Vergangenheit bewährt und wir bitten die Züchter sich bezüglich der Vorstellung mit dem Redaktionsleiter der Standardfach-Kommission in Verbindung zu setzen.
Anpassungen der Allgemeinen Ausstellungs-Bestimmungen (AAB) Einige Neuregelungen und Anpassung an die gelebte Praxis im ZDRK erforderten auch eine Anpassung der AAB. Die Überarbeitung der relevanten Paragraphen der AAB wurde in der Standard-Fachkommission des ZDRK beraten und in der erweiterten Präsidiums-Sitzung des ZDRK am 15. Juni 2019 beschlossen. Dies betrifft im Einzelnen: 1. § 2 Ausstellungsarten (Seite 6 bis 9) Folgender Absatz wird zu rassebezogenen Europaschauen und Europaschauen ergänzt:
l. Europaschau und rassebezogene Europaschauen unterliegen grundsätzlich den Reglements des Europaverbandes. Rassenbezogene Europaschauen bedürfen zusätzlich vor Antragstellung beim Europaverband der Genehmigung des zuständigen Landesverbandes, für Europaschauen ist zusätzlich die Genehmigung des ZDRK Präsidiums erforderlich.
2. § 13 Ausländische Rassen (Seite 17) Nachdem im Europastandard keine Jungtierbewertung nach Prädikat beschrieben ist, wurde der folgende Absatz wie folgt geändert: Bisher: Sie werden nach dem Europastandard bewertet, der am Bewertungstag nebst den erforderlichen Bewertungsurkunden vorzuliegen hat. Die Bewertung erfolgt entweder nach Prädikat (Jungtiere) oder nach Punkten (Alttiere). Neu: Sie werden nach dem Europastandard bewertet, der am Bewertungstag nebst den erforderlichen Bewertungsurkunden vorzuliegen hat. Die Bewertung erfolgt nach Punkten (Alttiere).
3. § 23 Preisverteilung (Seite 24) und Ausstellungs-Bestimmungen des ZDRK für die Durchführung von Bundes-Kaninchenschauen (BKS) und Bundes-Rammlerschauen (BRS) ( Seite 39ff) Bei der Vergabe von Siegerpreisen wird beim § 23 Preisverteilung folgende Ergänzung vorgenommen: „Bei Jugendschauen ist die erforderliche Anzahl eines Siegers ab 20 Tiere bzw. ab 40 Tiere für zwei Sieger ausreichend.“ Ausstellungs-Bestimmungen des ZDRK für die Durchführung von Bundes- Kaninchenschauen (BKS) und Bundes-Rammlerschauen (BRS) wird unter Siegerpreise – Ehrenpreise unter den Absatz bezüglich der Bundessieger folgende Ergänzungen vorgenommen: „Der Bundessieger wird auf das beste Tier einer Rasse bzw. Klasse vergeben, wenn mindestens 30 Tiere angemeldet wurden“, wird das Wort „mindestens“ ergänzt. Weiterhin wird folgender Satz zur Vergabe des Titel Bundes-Jugendsiegers ergänzt: „Bei Bundesjugendschauen ist die erforderliche Anzahl eines Jugend-Bundessiegers ab 20 Tiere bzw. ab 40 Tiere für zwei Jugend-Bundessieger ausreichend.“
4. § 28 Anweisung für den Preisrichter und die Schauleitung (Seite 28) Die mehrtägige Bewertung ist ein Sonderfall der eintägigen Bewertung. Zur Klarstellung an die gängige Praxis wird nachfolgender Satz geändert und folgende Ergänzung vorgenommen: Bisher: Bei längeren Anfahrtswegen erhöht sich die Vergütung des Preisrichters bei eintägiger Bewertung wie folgt: Neu: Bei längeren Anfahrtswegen erhöht sich die Vergütung des Preisrichters wie folgt: Folgender Satz wird ergänzt: „Bei mehrtägigen Bewertungen bei Preisrichtern mit Anreise über 200 bzw. 400 km sind zusätzlich die Übernachtungen zwischen den Bewertungstagen zu erstatten.“ Die vorgenannten Anpassungen sind mit der Veröffentlichung entsprechend anzuwenden. Blätter mit dem neuen Texten werden von der Redaktion der Standard-Fachkommission mit der neuen Ergänzungslieferung für den Standard herausgegeben, welche voraussichtlich zur nächsten ZDRK Tagung in Speyer erscheinen wird.
Kennzeichnungsrichtlinie im ZDRK - Regelungen für Zuchtgemeinschaften Die überarbeitete Kennzeichnungsrichtlinie wurde im Rahmen der Sitzung der Standard- Fachkommission in Schöneck nochmals eingehend beraten und in der erweiterten Präsidiums- Sitzung des ZDRK am 15. Juni 2019 beschlossen. Diese wird mit Beginn des neuen Zuchtjahres am 01.10.2019 gültig und ersetzt die alte Richtlinie vom 1.Januar 1991. Die Richtlinie wird demnächst über die Drucksachenverteilerstellen der Landesverbände zu beziehen sein.
Schöneck, im Juni 2019 Markus Eber, Redaktion
|
|
|
|
|
|
Presse-Informationen (Nr. 2/2019) Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt bekannt
1. Anerkennung von Rassen/Farbenschlägen Nachdem die erforderlichen Zahlen bei der Zuchtiererfassung in TGRDEU nachgewiesen werden konnten, werden nachfolgend aufgelistete Rassen bzw. Farbenschläge anerkannt: a) Zwergwidder-Satin wildfarben b) Zwergwidder-Satin thüringerfarbig Die Anerkennung der vorgenannten Farbenschläge erfolgt zum Beginn des Zuchtjahres 2020 (01.10.2019).
Hinweis: Nachzuchttiere dieser Rasse sind in den genannten Farbenschlägen weiterhin bis zum 30. September 2019 mit "N" zu kennzeichnen, wofür die entsprechende Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung ist . 2. Neuzüchtungen bzw. Nachzüchtungen Die Musterbeschreibungen für die sich in der Neuzüchtung befindlichen Farbenschläge der Farbenzwerge, Zwergwidder-Satin und Klein Rexe wurden entsprechend überarbeitet und befinden sich zum Download auf der Internetseite der Standard-Fachkommission (www.standardfachkommission.de).
3. Standardergänzung per Einlegeblätter Die erforderlichen Einlegeblätter für die neue Rasse, die neu anerkannten Farbenschläge sowie die erforderlichen redaktionellen Korrekturen des neuen Standards 2018 werden erstellt und über die üblichen Wege zum Preis von 2,50 € vertrieben und voraussichtlich bei der ZDRK Tagung in Schöneck erhältlich sein.
Kulmbach,
|
|
|
|
|
|
Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt bekannt
Die Standard-Fachkommission hat am 01.02.2019 in einer Arbeitstagung anlässlich der Bundesrammlerschau in Halle nachfolgende Beschlüsse gefasst, die hiermit veröffentlicht werden und Gültigkeit erlangen.
1. Wechsel in der Redaktionsleitung der Standardfachkommission des ZDRK In der Arbeitstagung wurde als neuer Redaktionsleiter der Standardfachkommission im ZDRK der Referent für Zucht- und Schulung im ZDRK, Markus Eber ernannt. Wir bitten alle zukünftigen Eingaben inklusive der Anträge für Neu- bzw. Nachzuchten zukünftig an ihn direkt zu richten.
2. Anerkennung von Rassen/Farbenschlägen Aufgrund der auf der Bundesrammlerschau in Halle festgestellten Qualitätsentwicklung und der nachgewiesenen Breitenentwicklung werden folgende Farbenschlägen bestehender Rassen anerkannt: a) Deutsche Kleinwidder weißgrannenfarbig schwarz b) Farbenzwerge mantelgescheckt hannafarbig-weiß c) Klein-Rexe schwarz d) Klein-Rexe königsmantelgescheckt, schwarz-gelb-weiß Die Anerkennung der vorgenannten Farbenschläge erfolgt zum Beginn des Zuchtjahres 2020 (01.10.2019). Hinweis: Nachzuchttiere dieser Rasse sind in den genannten Farbenschlägen weiterhin bis zum 30. September 2019 mit "N" zu kennzeichnen, wofür die entsprechende Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung ist. Weiterhin haben nachfolgend aufgelistete Rassen bzw. Farbenschläge die Anforderungen an die Qualitätsentwicklung in Halle nachgewiesen, jedoch liegt hier noch kein abschließendes Bild der Zuchttiererfassung in TGRDEU vor, sodass eine Entscheidung zur Anerkennung erst nach Erreichen der erforderlichen Zahlen in der TGRDEU erfolgen kann: a) Zwergwidder-Satin wildfarben b) Zwergwidder-Satin thüringerfarbig Sollte die erforderliche Anzahl an Nachzuchttieren bzw. Elterntiere für das Zuchtjahr 2018 nicht erreicht werden, so verlängert sich die Neuzüchtungsphase zur verbesserten Verbreitung. Erforderliche Einlegeblätter für den Standard 2018 werden erstellt und über die üblichen Wege vertrieben.
3. Zulassung neuer Neuzüchtungen bzw. Nachzüchtungen Als Neuzüchtungen zugelassen wurden aufgrund der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen: 1. Farbenzwerge sallanderfarbig 2. Zwergwidder-Satin, havannafarbig 3. Klein-Rexe königsmantelgescheckt, blau-gelb-weiß 4. Klein-Rexe königsmantelgescheckt, havanna-gelb-weiß
Betroffene Landesverbände, denen entsprechende Züchtungsanträge vorliegen, können nun eine Zuchtgenehmigung erteilen und erhalten in Kürze von der Standardfachkommission des ZDRK eine passende Registrierungsbestätigung.
4. Ohrenmaße der Rasse Jamora Gemäß einer Eingabe der Züchter der Jamora in Deutschland wurde beschlossen, die Ohrenmaße dieser Rasse abweichend vom Europastandard wie folgt anzupassen: Idealmaß: 7,5 bis 9,5 cm; Mindestmaß: 6,5 cm; Höchstmaß: 10,5 cm. Diese Festlegung ist mit der heutigen Veröffentlichung gültig. Entsprechende neue Einlegeblätter werden für den Standard 2018 erstellt und über die üblichen Wege vertrieben.
5. Redaktionelle Änderungen Aufgrund von textlichen Anpassungen ergeben sich neben weiteren redaktionellen, folgende bewertungsrelevanten Veränderungen: A46 Hinweis zu Bewertung der Farbe Wildfarben: Zwischenfarbe, leichte Fehler wird „gänzlich fehlende Zwischenfarbe„ gestrichen Helle Großsilber R21 Pos. 5: leichte Fehler, wird das Wort „etwas„ vor dunkle Schnauze- und Ohrenpartie gestrichen Blaue Wiener R43 Pos. 5 leichte Fehler, „Helle Spürhaare„ wird gestrichen Sachsengold R111 Pos. 5 wird unter das Wort „dunkel„ wie folgt ergänzt: Leichte Fehler: Etwas helle oder dunkle Deckfarbe; schwere Fehler: zu helle, dunkle oder blasse Deckfarbe Farbenzwerge R 174 Bewertungsspiegel muss um den Farbenschlag mantelgescheckt wildfarben-weiß ergänzt werden Rhön-Rexe R227 Pos. 6 Farbe: wird wie folgt geändert „… die Zeichnungsfarbe ist mittelgrau bis schwarz„. Diese Festlegungen sind mit der heutigen Veröffentlichung gültig. Entsprechende neue Einlegeblätter werden für den Standard 2018 erstellt und über die üblichen Wege vertrieben.
6. Eingaben an die Standardfachkommission Nach Abschluss der Arbeiten am neuen Standard 2018 weisen wir auf den regulären Weg der Eingaben an die Standardfachkommission über die Landesverbände und deren ‚Dienstwege‘ hin. In diesem Zusammenhang wurde auch besprochen, dass es keine Sonderwege für einzelne Neu- oder Nachzuchten geben soll, da dies zu einer ungerechtfertigten Bevorzugung einzelner Neuzüchtungen führen würde. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als neue Rasse oder neuen Farbenschlag, wie sie seit 2014 gelten, haben sich in der Praxis bewährt und sind bei dem Ziel einer erbstabilen Reinzucht von Rasse-Kaninchen eine solide Grundlage.
Halle, im Februar 2018 Bernd Graf und Markus Eber Redaktion der Standardfachkommission im ZDRK
|
|
 |
|
 |