STANDARDKOMISON
1/2024

Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt bekannt (01-2024)


Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat bei ihrer Sitzung am 15.Dezember 2023
anlässlich der Bundesschau in Leipzig folgende Beschlüsse gefasst:

1. Beurkundung der Bewertung A-9

Hier wird in Anlehnung an die gängige Praxis folgender Halbsatz nach dem 1 Absatz „Die
„Bewertungsurkunde erhält der Aussteller“ ergänzt:
„ …, bei Verkauf des Tieres der Käufer.“

2. Thüringer R 72ff
Gemäß einer Eingabe der AG Thüringer wurde in Zusammenarbeit die Rassebeschreibung
der Thüringer überarbeitet. Zielsetzung war eine detaillierte Beschreibung der
Rassepositionen mit einer angepassten Fehlerbeschreibung. Folgender neuer Text wurde
erarbeitet:

1. Gewicht
3,00 – 3,24 kg 8 Punkte
3,25 – 3,49 kg 9 Punkte
3,50 – 4,25 kg 10 Punkte

2. Körperform, Typ und Bau

Der Körper ist gedrungen, Brust und Hinterpartie sind breit, die Rückenlinie ist ebenmäßig
und hinten gut abgerundet, der Kopf ist kurz, breit und dicht am Körper angesetzt. Die Läufe
sind kräftig, mittellang und bewirken eine ausreichende Bodenfreiheit. Die Ohren sind fest im
Gewebe und entsprechen in ihrer idealen Länge von 10,0 bis 12,0 cm dem Körper. Die
Häsin ist insgesamt etwas feiner und möglichst wammenfrei. Bei älteren Häsinnen ist eine
kleine, gut geformte Wamme zulässig.

Leichte Fehler: Siehe »Allgemeines«.
Schwere Fehler: Siehe »Allgemeines«. Ohrenlänge unter 9,0 und über 13,0 cm.

3. Fellhaar
Das Fellhaar ist mittellang, das Unterhaar äußerst dicht, die Begrannung gleichmäßig,
jedoch nicht zu grob. Die Ohren sind gut behaart
.
Leichte und schwere Fehler: Siehe »Allgemeines«
.
4. Deckfarbe
Als ideale Farbausprägung gilt die harmonische Verbindung der gelbrötlich braunen
Deckfarbe mit dem dunkel gespitzten Grannenhaar, das als rußfarbiger Schleier gleichmäßig
auf der Decke liegt. Ein mittlerer Rußanflug, der möglichst bis zur hochgelegten
Blumenspitze reicht, ist vorzuziehen. Die Stirnpartie sollte mit der Deckfarbe am Rücken
übereinstimmen. Die gleichmäßige Deckfarbe ist überall dort gefordert, wo sie nicht durch
die Abzeichen überlagert wird. Die Bauchdeckfarbe ist dunkel (rußfarbig). Die Augen sind
mittel- bis dunkelbraun, die Krallen dunkelhornfarbig.


Leichte Fehler: Hellgelbe, fahlgelbe, rote oder nicht der angegebenen Farbbezeichnung
entsprechende Deck- bzw. Bauchdeckfarbe. Schwacher, flockiger oder etwas viel
Rußanflug, insbesondere im Bereich der Hüftbeine, etwas dunkle Stirnpartie, leichte
Durchsetzung der Deckfarbe und Abzeichen mit weißen Haaren. Etwas helle Augen- oder
Krallenfarbe.

Schwere Fehler: Stark mit weißen Haaren durchsetzte Deckfarbe und Abzeichen, sichtbar
weiße Flecken. Gänzliches Fehlen des Rußanflugs, völlig dunkler Kopf, andere als braune
Augenfarbe, zweierlei oder pigmentlose Krallen.

5. Abzeichen
Als Abzeichen gelten Maske, Ohren, Augenumgrenzungen, Kinnbackeneinfassung,
Seitenstreifen, Hinterschenkelstreifen, Läufe und Blume. Die Farbe der Abzeichen ist
rußfarbig und auf der Maske und den Ohren am dunkelsten. Die Maske, die nicht über den
unteren Augenansatz reichen soll, ist sichtbar abgegrenzt. Die Vorderläufe sind rußfarbig,
wobei der Vorderfußbereich etwas dunkler abgegrenzt sein darf. Die Augen sind dunkel
umgrenzt, die Kinnbacken rußfarbig eingefasst. Die Blume darf in helle Spitzen übergehen.
An den Seiten und Hinterschenkeln zieht sich ein breiter, rußfarbiger Streifen hin. Die
Abzeichen sollten sich deutlich von der Deckfarbe abheben, ohne jedoch scharf
abzugrenzen.

Leichte Fehler: Schwache, unklare oder farblich unreine Abzeichen, schwacher Rußanflug
an den Vorderläufen, über den unteren Augenansatz reichende Maske. Größere Zacken
oder Einläufer in der Maske
.
Schwere Fehler: Gänzliches Fehlen eines Abzeichens oder mehrerer Abzeichen.

6. Unterfarbe
Die Unterfarbe ist gelbrötlich und reicht tief bis zum Haarboden. An den Abzeichen sollte die
Unterfarbe möglichst cremefarbig und darf ansatzweise in Richtung Haarboden graublau
sein.

Leichte Fehler: Schwache, schmale unreine, durchsetzte oder zum Haarboden hin
aufgehellte Unterfarbe.

Schwere Fehler: Stark andersfarbig durchsetzte Unterfarbe, blaue Unterfarbe auf dem
Rücken.

7. Pflegezustand
Siehe »Allgemeines«.

Analog wird der Text bei Satin thüringerfarbig R194 und den Thüringer Rexen R229a
anpasst. Sofern Textpassagen die Sallander R86 ff bzw. die Satin sallanderfarbig 194a
betreffen, werden diese entsprechend geändert.

3. Zulassung neuer Neuzüchtungen bzw. Nachzüchtungen
Als Neuzüchtungen zugelassen wurden aufgrund der Erfüllung der erforderlichen
Voraussetzungen:

1. Hasenkaninchen schwarz
2. Englische Zwerg-Schecken thüringerfarbig-weiß
3. Zwerg-Satin kalifornier schwarz-weiß

Jungtiere können ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung mit dem Zusatz „N“ nach dem
Vereinskennzeichen gekennzeichnet werden. Die Musterbeschreibungen werden demnächst
auf der Internetseite der Standardfachkommission (www.standardfachkommssion.de) zur
Verfügung stehen.

Betroffene Landesverbände, denen entsprechende Züchtungsanträge vorliegen, können nun
eine Zuchtgenehmigung erteilen und erhalten in Kürze von der Standardfachkommission des
ZDRK eine passende Registrierungsbestätigung.
Hinweis zur Kennzeichnung:

Ab dem Zuchtjahr 2024 ist das N oder K nach dem Vereinskennzeichen (z.B. B248N) zu
kennzeichnen. Erteilte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit.

Hinweis zur Präsentation von Neuzüchtungen und Nachzuchten (gemäß §12 AAB)
Neuzüchtungen und Nachzuchten dürfen auf Ausstellungen ohne Bewertung vorgestellt
werden, wenn der Landesverband hierfür eine Genehmigung erteilt hat.

4. Anerkennung von Rassen/Farbenschlägen
Aufgrund der auf der Bundeskaninchenschau in Leipzig festgestellten Qualitätsentwicklung
und der nachgewiesenen Breitenentwicklung werden folgende Rassen bzw. Farbenschläge
bestehender Rassen anerkannt:

a) Kleine Wiener weiß BlA
b) Kleine Wiener wildfarben, dunkel- und eisengrau
c) Zwerg-Satin sallanderfarbig
d) Klein-Rexe blau
e) Klein-Rexe lohfarbig schwarz

Die Anerkennung der vorgenannten Farbenschläge erfolgt zum Beginn des Zuchtjahres
2024 (01.10.2024).

Hinweis: Nachzuchttiere dieser Rasse sind in den genannten Farbenschlägen weiterhin bis
zum 30. September 2024 mit "N" zu kennzeichnen, wofür die entsprechende Züchtungs- und
Kennzeichnungsgenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung ist.
Für folgende Rassen bzw. Farbenschläge muss der Nachweis der geforderten Zuchtzahlen
abgewartet werden, ob eine Anerkennung erfolgen kann:

- Klein-Rexe gelb
- Farbenzwerge gelb
- Zwergwidder Angora weiß BlA


5. Schulungsmaterial
Nachdem die Zusammenarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften und Clubs zur Erstellung des
Standards hervorragend geklappt hat, rufen wir diese nochmalig auf, uns Schulungsmaterial
in Form von positiven oder negativen Bildern zu übermitteln. Nach entsprechender Auswahl
werden wir diese auf der Internetseite veröffentlichen. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit,
entsprechendes Schulungsmaterial zur Verfügung zu stellen.
Diese Festlegungen sind mit der heutigen Veröffentlichung gültig.
Für vorgenommene Änderungen werden Einlegeblätter erstellt und ab der nächsten ZDRKTagung
über die üblichen Wege vertrieben.

Leipzig, im Dezember 2023 Markus Eber, Redaktion der Standard-Fachkommission



3/2024

Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt bekannt (03-2024)

Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat bei ihrer Sitzung am 05.Juni 2024 anlässlich
der Bundestagung in Niefern folgende Beschlüsse gefasst. Der Änderung der AAB hat das
erweiterte Präsidium in ihrer Sitzung vom 08.06.2024 zugestimmt:
1. Klein-Rexe königsmantelgescheckt R245 ff
Auf Antrag der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rexzüchter-Clubs (ADRC) werden die Klein-
Rexe königsmantelgescheckt schwarz-gelb-weiß in gepardfarbig schwarz-gelb-weiß
umbenannt. Diese Änderung betrifft auch die sich im Neuzüchtungsverfahren befindlichen
Klein-Rexe, die ab sofort die Bezeichnung Klein-Rexe gepardfarbig blau-gelb-weiß bzw.
gepardfarbig havanna-gelb-weiß tragen. Dies gilt ebenso für die Farbenzwerge
königsmantelgescheckt, die ab sofort die Bezeichnung gepardfarbig schwarz-gelb-weiß
erhalten. Die Musterbeschreibungen der Neuzüchtungen werden entsprechend geändert und
stehen zum Download auf der Internetseite der Standard-Fachkommission bereit.
2. Satin kalifornierfabig A67
Entsprechend der Farbbeschreibung R186 erfolgt die Umbenennung in Satin kalifornierfarbig
schwarz-elfenbein bzw. kalifornierfarbig havannafarbig-elfenbein. Die Änderung gilt zudem
für die im Neuzüchtungsverfahren befindlichen Zwerg-Satin, die die Farbebezeichnung
kalifornierfarbig schwarz-elfenbein erhalten.
3. Ausstellerklassen bei Exponaten E14 bis E15
Auf Grund der Herabsetzung des Alters für den Eintritt von bei Jugendlichen von 6 auf 4
Jahre werden die Ausstellerklassen wie folgt geändert:
Seite E 14
Bei der Klasse I wird das Alter von 6-9 Jahre auf 4-9 Jahre geändert.
Seite E15 Einteilung der Austellerklassen
1.Einzelteilnehmer a) Jugendklasse 1 wird von 6-9 Jahren auf 4-9 Jahre geändert.
4. Tätowieren im Jahr der Anerkennung
Züchter mit Genehmigung tätowieren im Jahr der Anerkennung noch mit dem Zusatz N.
Züchter, die mit der Rasse bzw. Farbenschlag nach Veröffentlichung der Anerkennung neu
beginnen, benötigen keine Genehmigung und können die Tiere ohne „N“ tätowieren. Das
Merkblatt für Neuzüchtungen wird entsprechend ergänzt.
5. Anträge zur Züchtung einer noch nicht zugelassen Neuzüchtung
Die Anträge zur Züchtung einer noch nicht zugelassenen Neuzüchtung sind zukünftig von
den Antragstellern parallel an den Redaktionsleiter der Standard-Fachkommission und zur
Prüfung und Stellungnahme an den betreffenden Landesverband einzureichen. Das
Merkblatt für Neuzüchtungen wird entsprechend ergänzt.
6. Zwergwidder Angora weiß BlA
Nachdem die Zwergwidder Angora weiß BlA nicht die erforderliche Verbreitung erreicht
haben, können sie nicht anerkannt werden. In keinem der 10 Jahre im Neuzüchtungsverfahren
waren die erforderlichen 20 aktiven Züchter aus 10 Landesverbänden bei der
Zucht der Zwergwidder Angora weiß BlA beteiligt. Auch konnte keine signifikante Steigerung
der Züchteranzahl über die Jahre festgestellt werden. Selbst die direkte Nachfrage der STFK
an die Interessengemeinschaft, die Zahlen zu überprüfen und Nachmeldungen einzureichen,
brachten nicht das erforderliche Ergebnis. Nachdem der vorgesehene Zeitrahmen im
Neuzüchtungsverfahren abgelaufen ist, werden die Zwergwidder Angora weiß BlA als
Neuzüchtung gestrichen.
7. Vorgaben für den Verkauf von Englischen Widdern und Angora
Für die Haltung von Englischen Widdern und Angorakaninchen sind Fachkenntnisse
erforderlich. Damit die Abgabe der Tiere nur an Personen erfolgt, die über die
entsprechenden Fachkenntnisse verfügen, wird bei beiden Rassen als Vorwort im
Standardtext (R30 bzw. R256) folgender Hinweis ergänzt:
„Die Rasse erfordert besondere Fachkenntnisse und sollte nur an Personen abgegeben
werden, welche die notwendigen Fachkenntnisse besitzen.“
Ferner wird folgender Satz im §14 Verkauf von Tieren und Exponaten der Abteilung X (AAB-
18) der AAB ergänzt:
„Bei den Rassen Angora und Englische Widder ist von der Ausstellungsleitung dafür zu
sorgen, dass die Tiere auf Ausstellungen nur an Personen abgegeben werden, welche über
die notwendigen Fachkenntnisse verfügen.“
Diese Festlegungen sind mit der heutigen Veröffentlichung gültig.
Für vorgenommene Änderungen werden Einlegeblätter erstellt und ab der nächsten ZDRKTagung
über die üblichen Wege vertrieben.
Niefern, im Juni 2024 Markus Eber, Redaktion der Standard-Fachkommission



2/2023

Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt bekannt (02-2023)

1. Anpassungen der Allgemeinen Ausstellungs-Bestimmungen (AAB)

Die Standard-Fachkommission des ZDRK gibt folgende Änderungen der AAB bekannt. Die
Überarbeitung der relevanten Paragraphen der AAB wurde in der Standard-Fachkommission
des ZDRK anlässlich der Sitzung in Kassel beraten und in der erweiterten Präsidiums-
Sitzung des ZDRK am 11.März 2023 beschlossen. Dies betrifft im Einzelnen:

§ 8 Transport, Unterbringung und Versorgung der Tiere

In diesem Paragraphen werden auf Grund der Erfahrungen mit der Reihenuntersuchung bei
den Widder-Kaninchen folgende Abschnitte ergänzt:
„Mit der Meldung willigt die/der Aussteller*in einer ggf. erforderlichen Notbehandlung sowie
einer unvermeidbaren Tötung seiner ausgestellten Tiere ein“
„Gesundheitsdaten der Tiere dürfen ausschließlich durch zugelassene Tierärzte in
stichprobenartigen Untersuchungen anonym erfasst und dokumentiert werden. Die
Ergebnisse hieraus dienen ausschließlich zum Ausschluss und zur Erkennung eventueller
ansteckender Erkrankungen während der Schau sowie zu Studien und wissenschaftliche
Zwecken, die der Allgemeinheit dienen und vom zuständigen Verbandsorgan genehmigt
sind.

§ 12 Neuzüchtungen, Nachzuchten und Kreuzungen bzw. AAB § 13 Ausländische Rassen (AAB-16ff)
Nachdem es bei der Kennzeichnung mit N oder K zu „unerwünschten“ Kombinationen mit
dem Vereinskennzeichen kommen kann, wird der Zusatz „N“ oder „K“ nach dem
Vereinskennzeichen tätowiert. Beispielhaft lautet die Kennzeichnung zukünftig nicht mehr
„NB248“ sondern „B248N“. Die Änderung tritt ab dem neuen Zuchtjahr in Kraft

2. Anerkennung neuer Rassen und Farbenschläge

Nachdem die Voraussetzungen für eine Anerkennung nachgewiesen werden konnten,
werden nachfolgend aufgelistete Rassen bzw. Farbenschläge anerkannt:
a) Satin sallanderfarbig

Die Anerkennung der vorgenannten Farbenschläge erfolgt zum Beginn des Zuchtjahres
2024 (01.10.2023).
Hinweis: Nachzuchttiere dieser Rasse sind in den genannten Farbenschlägen weiterhin bis
zum 30. September 2023 mit "N" zu kennzeichnen, wofür die entsprechende Züchtungs- und
Kennzeichnungsgenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung ist.
Für die weiteren in der Veröffentlichung 2023/1 genannten Rassen bzw. Farbenschläge
konnten die geforderten Zuchtzahlen leider nicht erreichen.

3. Zulassung neuer Neuzüchtungen bzw. Nachzüchtungen
Als Neuzüchtungen zugelassen wurden aufgrund der Erfüllung der erforderlichen
Voraussetzungen:
Mecklenburger Schecken havanna-weiß
Betroffene Landesverbände, denen entsprechende Züchtungsanträge vorliegen, können nun
eine Zuchtgenehmigung erteilen und erhalten in Kürze von der Standardfachkommission des
ZDRK eine passende Registrierungsbestätigung.

4. Streichung von zugelassenen Rassen
Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat anlässlich der Sitzung in Kassel beraten und
in der erweiterten Präsidiums-Sitzung des ZDRK am 11. März 2023 wurde Folgendes
beschlossen:
Reduziert sich bei einer neu anerkannten Rasse (nicht Farbenschlag) nach 5 Jahren nach
deren Anerkennung die Nachzuchttiere auf unter 250 Tiere, erfolgt die Streichung dieser
Rasse.
Diese Änderung wird auf dem Merkblatt der Standard-Fachkommission zu Neuzüchtungen
entsprechend ergänzt. Dieses steht auf der Internetseite der Standard-Fachkommission
bereit.
Diese Regelung gilt für alle neuen Rassen, die nach dieser Veröffentlichung anerkannt
werden.
Für vorgenommenen Änderungen werden Einlegeblätter erstellt und ab der ZDRK
Bundestagung in Speyer über die üblichen Wege vertrieben.

Kulmbach, im April 2023 Markus Eber, Redaktion der Standard-Fachkommission



2/2020

Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt bekannt (Nr. 2/2020)


Die Standard-Fachkommission hat am 12.06.2020 im Rahmen einer Telefonkonferenz als Ersatz für unsere Arbeitstagung in Speyer nachfolgende Beschlüsse gefasst, die hiermit veröffentlicht werden und Gültigkeit erlangen.
Zwerg-Satin sallanderfarbig


1. Zulassung neuer Neuzüchtungen bzw. Nachzüchtungen
Als Neuzüchtungen zugelassen wurden aufgrund der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen:
1. Zwerg-Satin sallanderfarbig
2. Kleine Wiener dunkel- und eisengrau
Jungtiere können ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung mit dem Zusatz „N“ vor dem Vereinskennzeichen gekennzeichnet werden. Die Musterbeschreibungen werden demnächst auf der Internetseite der Standardfachkommission (www.standardfachkommssion.de) zur Verfügung stehen
Kleine Wiener eisengrau Kleine Wiener dunkelgrau
Betroffene Landesverbände, denen entsprechende Züchtungsanträge vorliegen, können nun eine Zuchtgenehmigung erteilen und erhalten in Kürze von der Standardfachkommission des ZDRK eine Registrierungsbestätigung.


2. Ohrenlänge Weiße Hotot
Die ideale Länge der Ohren der Weißen Hotot wird um 1 cm erweitert. Entsprechend verändert sich das Höchstmaß der Ohrenlänge bei den schweren Fehler ebenfalls um 1 cm..
Ideale Länge von 11,0 cm bis 13,5 cm
Schwere Fehler: Ohrenlänge unter 10,0 oder über 14,5 cm
Das bisherige Ohrenmaß war mit den Clubs abgestimmt. Auf Antrag haben wir uns zu der Änderung ausnahmsweise entschlossen, da im Europastandard eine längere Maßangabe für die Ohrenlänge angegeben ist.


3. Anerkennung Graue Wiener eisengrau
Auf Grund einer Eingabe wurde beschlossen, die Grauen Wiener in eisengrau anzuerkennen. Auf Grund der genetischen Nähe zu den Grauen Wiener dunkelgrau wurde auf ein Neuzüchtungsverfahren verzichtet. Für die Entscheidung haben unter anderen auch Aspekte des Tierschutzes gesprochen, da somit mehr Tiere ausstellungsfähig sind.
Bezüglich der Anmeldung zur Bewertung verweisen wir auf den Allgemeinen Teil Bewertung der grauen Farbenschläge Seite A 42.

4. Anpassungen der Allgemeinen Ausstellungs-Bestimmungen (AAB)
Einige Neuregelungen und Anpassung an die gelebte Praxis im ZDRK erforderten auch eine Anpassung der AAB. Die Überarbeitung der relevanten Paragraphen der AAB wurde in der Standard-Fachkommission des ZDRK beraten und in der erweiterten Präsidiums-Sitzung des ZDRK am 13. Juni 2020 beschlossen. Dies betrifft im Einzelnen:
Ergänzung: AAB Seite 45 unter Pkt. Kostenbeitrag

Nach Zuchtgruppenpreise wird der nachstehend unterstrichene Text ergänzt:
Über die Kosten aus den Zuchtgruppengebühren und die Vergabe der Zuchtgruppenpreise, Sieger und Klassensieger und weitere vergebene Ehrenpreise sowie über die Vergabe bzw. Verwendung der gespendeten Ehrenpreise und Ehrenpreisgelder ist dem ZDRK-Präsidenten von der Ausstellungsleitung bis spätestens 6 Wochen vor der nächsten ZDRK-Bundestagung eine differenzierte Abrechnung vorzulegen.
Ergänzung AAB 49 Pkt 17:
Zum bestehenden Text wird folgendes nachstehend ergänzt.
„Die jeweilige Anzahl wird von der Ausstellungsleitung festgelegt, wobei die offiziellen Fachorgane gleichartig berücksichtigt werden“.
Ergänzung AAB 50 Pkt 24:

Zum bestehenden Text wird folgendes nachstehend ergänzt.

„Darüber hinaus ist dem ZDRK und der ZDRK-Jugendabteilung ein kostenfreier Stand zu Verfügung zu stellen. Bei entsprechender Gegenleistung von den Fachorganen in Form von ausreichenden Werbemaßnahmen wird den Fachorganen ein Stand nach Möglichkeit in der Nähe des ZDRK-Standes kostenfrei angeboten.“
AAB 16 § 12 Neuzüchtungen, Nachtzuchten und Kreuzungen Absatz 4
Der vierte Absatz wird wie folgt geändert:
Text bisher: „Mit der Anmeldung von Neuzüchtungen und Nachzuchten zur Ausstellung sind eine Kopie der Genehmigung durch den Landesverband und – außer bei BKS und BRS – die offiziell von der Standard-Fachkommission des ZDRK herausgegebene Musterbeschreibung einzureichen. Diese kann beim Landesverband oder bei der Redaktion der Standard-Fachkommission angefordert werden.“

Neu: „Mit der Anmeldung von Neuzüchtungen und Nachzuchten zur Ausstellung ist eine Kopie der Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigung durch den Landesverband vorzulegen. Die offiziell von der Standard-Fachkommission des ZDRK herausgegebene Musterbeschreibung steht der jeweiligen Ausstellungsleitung und den Züchtern unter www.standardfachkommission.de zur Verfügung.“
Die Änderung gewährleistet, dass zu der Bewertung immer eine aktuelle Musterbeschreibung für Neuzüchtungen und Nachzuchten vorliegt. Es ist auch ökonomischer, da nicht jeder Aussteller die Musterbeschreibung einreichen muss.

AAB 21 §21 „Bewertung – Preisrichterverpflichtung“, (Seite 21, hinter Absatz 8 wird folgender Absatz ergänzt:
„Hinsichtlich der Berufung für die Bewertung auf Europaschauen und rassebezogenen Europaschauen sind die Reglements des Europaverbandes maßgebend.“
Das Reglement kann auf der Internetseite des Europaverbandes eingesehen werden.
Klarstellung zur Bewertung von Neuzüchtungen:
Neuzüchtungen ohne zusätzliches N im rechten Ohr bleiben immer ohne Bewertung. Eine Bescheinigung des Vereins ist hier nicht möglich. (vgl. § 4 Zulassung zu den Ausstellungen Seite 10ff)
Diese Festlegungen sind mit der heutigen Veröffentlichung gültig. Entsprechende neue Einlegeblätter werden für den Standard 2018 erstellt und über die üblichen Wege vertrieben.



5. Änderung der Voraussetzungen einer Zulassung einer Neuzüchtung/ Nachzüchtung vgl. Merkblatt für die Standardkommissionen der Landesverbände
Leider mussten wir in der Vergangenheit ein Missverhältnis zwischen den vorliegenden Anträgen auf die Zulassung einer Neuzüchtung/Nachzüchtung und der nach der Zulassung als Neuzüchtung tatsächlichen züchterischen Aktivität feststellen.

Aus diesem Grund haben wir beschlossen, die Kriterien wie folgt zu ergänzen. Neben den bestehenden Unterlagen ist zudem eine Kaution von 100,00 € einzuzahlen. Der Antrag gilt nur dann als vollständig eingereicht, wenn auch die Kaution eingezahlt wurde. Diese wird bei nachweislicher Aufnahme der Zucht zurückgezahlt. Die Kaution wird auch zurückgezahlt, wenn die Neuzüchtung die Kriterien für eine Zulassung nicht erfüllt oder die Aufnahme der Zucht aus höherer Gewalt, z.B. Tod des Antragsstellers nicht möglich ist.
Falls die Zucht der Neuzüchtung nicht aufgenommen wird, fällt die Kaution dem ZDRK nach 2 Jahren ab Zulassung, zu. Die Kontodaten für die Einzahlung sind auf dem Merkblatt für Neuzüchtungen hinterlegt und kann auf der Interseite der Standard-Fachkommission heruntergeladen werden. Diese Regelung ist für alle ab dem 01.01.2021 neu angemeldeten Neuzüchtungen anzuwenden.


Kulmbach, im Juni 2020
Markus Eber Redaktion der Standard-Fachkommission im ZDRK



1/2020

Presse-Informationen (Nr. 1/2020)
Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt bekannt
Die Standard-Fachkommission hat am 13.12.2019 in einer Arbeitstagung anlässlich der
Bundessschau in Karlsruhe nachfolgende Beschlüsse gefasst, die hiermit veröffentlicht
werden und Gültigkeit erlangen.

1. Anerkennung von Rassen/Farbenschlägen
Aufgrund der auf der Bundeskaninchenschau in Karlsruhe festgestellten
Qualitätsentwicklung und der nachgewiesenen Breitenentwicklung werden folgende
Farbenschläge bestehender Rassen anerkannt:
a) Farbenzwerge mantelgescheckt rot-weiß
b) Zwerg-Satin elfenbein BlA
c) Thüringer-Rexe
Die Anerkennung der vorgenannten Farbenschläge erfolgt zum Beginn des Zuchtjahres
2021 (01.10.2020).
Hinweis: Nachzuchttiere dieser Rasse sind in den genannten Farbenschlägen weiterhin bis
zum 30. September 2020 mit "N" zu kennzeichnen, wofür die entsprechende Züchtungs- und
Kennzeichnungsgenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung ist.

2. Zulassung neuer Neuzüchtungen bzw. Nachzüchtungen
Als Neuzüchtungen zugelassen wurden aufgrund der Erfüllung der erforderlichen
Voraussetzungen:
1. Kleine Wiener weiß BlA*
2. Kleine Wiener wildfarben*
3. Zwergwidder-Rexe weiß BlA
* Jedoch wird der Vorbehalt ausgesprochen, nach der Betrachtung der Tiere auf der
Bundesrammlerschau in Ulm, die Rasse in zwei Rassen analog zu Wiener-Rassen
aufzuteilen.
Betroffene Landesverbände, denen entsprechende Züchtungsanträge vorliegen, können nun
eine Zuchtgenehmigung erteilen und erhalten in Kürze von der Standardfachkommission des
ZDRK eine passende Registrierungsbestätigung.

3. Körperlänge Deutsche Riesen (Wegfall der Maßangabe)
Gemäß einer Eingabe der AG Riesenzüchter Deutschland wurde beschlossen, die ersten
drei Sätze der Beschreibung Pos. 2 Körperform, Typ und Bau, Seite R-2 wie folgt zu ändern:
Das Tier muss eine dem Vollgewicht entsprechende Größe und Länge besitzen. (zweiter
Satz entfällt). Die Riesenkaninchen haben einen großen und lang gestreckten Körper, einen
entsprechend breiten und tiefen Rumpf und einen starken Knochenbau.
Neufassung der leichten und schweren Fehler:
Leichte Fehler: Siehe >> Allgemeines << Ferner leichte Abweichungen vom Typ, durch
etwas kurze Körperlänge oder tiefe Stellung.
Schwere Fehler: Siehe >> Allgemeines << Insbesondere stark vom Typ abweichender
Rumpf, z.B. durch zu kurze oder gedrungene Körperlänge.

4. Redaktionelle Änderungen
Aufgrund von textlichen Anpassungen ergeben sich neben weiteren redaktionellen,
folgenden bewertungsrelevanten Veränderungen:
 Läufe Seite A-29:
Leichte Fehler: leicht abstehende Zehe(n), einseitig oder beidseitige etwas nach Außen
stehenden Vorderfüße.
Schwerer Fehler: einseitig oder beidseitige ausgeprägt nach Außen stehenden
Vorderfüße.
 Fehlerhafte Abweichungen in Pos.3: Fellhaar (Normalhaarrassen) Seite A-36:
Folgende leichte Fehler werden ergänzt:
Leichte Fehler: wenig Elastizität; angedeutet doppelter oder etwas überstehender
Ohrensaum; etwas überstehende Grannenhaare am Ohrensaum; etwas lange
Behaarung am ganzen Ohr.
Schwere Fehler: ausgeprägter doppelter oder überstehender Ohrensaum; zu lange
Behaarung am ganzen Ohr
 Graue Wiener Seite R-51:
Position 3: Streichung „in der Unterwolle sehr dicht“
 Thüringer Seite R-72, bzw. R-73:
Folgende Änderung in der Beschreibung Pos. 4 Deckfarbe: Die Augen sind dunkelbraun,
Ergänzung bei Leichten Fehlern: etwas helle Augenfarbe
 Sallander Seite R-87:
Pos. 4 Deckfarbe, Ergänzung bei Leichte und Schwere Fehler:
Leichte Fehler: etwas dunkler Kopf
Schwere Fehler: ganz dunkler Kopf
 Satin thüringerfarbig und Satin siamesenfarbig Seite R-194 bzw. R-195:
Änderungen der Positionen:
Position 4. Abzeichen,
Position 6. Deckfarbe und Unterfarbe

5. Musterbeschreibungen der Neuzüchtungen
Nachdem bei immer mehr Ausstellungen die Meldungen papierlos im Online-Verfahren
erfolgen, wurde festgelegt, dass die Vorlage der Musterbeschreibungen nicht mehr durch
den Aussteller erfolgt.
Die jeweilige Ausstellungsleitung lädt sich die aktuellen Musterbeschreibungen von
www.standardfachkommission.de herunter, druckt diese aus und stellt diese bei der
Bewertung zur Verfügung. Dieser Service steht jedem interessierten Züchter zur Verfügung.
Diese Festlegungen sind mit der heutigen Veröffentlichung gültig. Entsprechende neue
Einlegeblätter werden für den Standard 2018 erstellt und über die üblichen Wege vertrieben.

Karlsruhe, im Dezember 2019
Markus Eber Redaktion der Standardfachkommission im ZDRK





12. Juni 2019

Die Standard-Fachkommission des ZDRK gibt bekannt
Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat bei ihrer Sitzung am 12. Juni 2019 anlässlich der
ZDRK Bundestagung in Schöneck folgende Beschlüsse gefasst:

Geltungsbereich der Bewertungsbestimmungen
Der Geltungsbereich des Standards 2018 und der Bewertungsbestimmungen ist im Allgemeinen
Teil unter Punkt 2 festgelegt. Aus gegebenen Anlass veröffentlicht die Standard-
Fachkommission folgende Klarstellung:

Die Verwendung des Standards 2018 ist ausschließlich auf die Ausstellungen des ZDRK
begrenzt. Dies bedeutet insbesondere, dass er nicht auf anderen Ausstellungen verwendet
werden darf. Dies stellt einen Verstoß gegen das Copyright dar, der juristisch geahndet
wird.

Beschlüsse zu Neuzüchtungen
Als Neuzüchtungen zugelassen wurden aufgrund der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen:
1. Zwergwidder-Satin siamesenfarbig gelb
2. Satin sallanderfarbig
3. Zwergwidder sallanderfarbig
Jungtiere können ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung mit dem Zusatz „N“ vor dem Vereinskennzeichen
gekennzeichnet werden.
Die Musterbeschreibungen werden demnächst auf der Internetseite der Standardfachkommission
(www.standardfachkommssion.de) zur Verfügung stehen.
Die Entscheidung über eine Zulassung der Zwergwidder- Rexe weiß Blauauge wurde auf die
nächste Sitzung zur Bundeskaninchenschau in Karlsruhe vertagt. Hierzu sollen zunächst Tiere
in ausreichender Qualität vorab der Standard-Fachkommission vorgestellt werden. Dieses Verfahren
hat sich in der der Vergangenheit bewährt und wir bitten die Züchter sich bezüglich der
Vorstellung mit dem Redaktionsleiter der Standardfach-Kommission in Verbindung zu setzen.

Anpassungen der Allgemeinen Ausstellungs-Bestimmungen (AAB)
Einige Neuregelungen und Anpassung an die gelebte Praxis im ZDRK erforderten auch eine
Anpassung der AAB. Die Überarbeitung der relevanten Paragraphen der AAB wurde in der
Standard-Fachkommission des ZDRK beraten und in der erweiterten Präsidiums-Sitzung des
ZDRK am 15. Juni 2019 beschlossen. Dies betrifft im Einzelnen:
1. § 2 Ausstellungsarten (Seite 6 bis 9)
Folgender Absatz wird zu rassebezogenen Europaschauen und Europaschauen ergänzt:

l. Europaschau und rassebezogene Europaschauen
unterliegen grundsätzlich den Reglements des Europaverbandes. Rassenbezogene
Europaschauen bedürfen zusätzlich vor Antragstellung beim Europaverband der Genehmigung
des zuständigen Landesverbandes, für Europaschauen ist zusätzlich die
Genehmigung des ZDRK Präsidiums erforderlich.

2. § 13 Ausländische Rassen (Seite 17)
Nachdem im Europastandard keine Jungtierbewertung nach Prädikat beschrieben ist,
wurde der folgende Absatz wie folgt geändert:
Bisher: Sie werden nach dem Europastandard bewertet, der am Bewertungstag
nebst den erforderlichen Bewertungsurkunden vorzuliegen hat. Die Bewertung
erfolgt entweder nach Prädikat (Jungtiere) oder nach Punkten (Alttiere).
Neu: Sie werden nach dem Europastandard bewertet, der am Bewertungstag
nebst den erforderlichen Bewertungsurkunden vorzuliegen hat. Die Bewertung
erfolgt nach Punkten (Alttiere).

3. § 23 Preisverteilung (Seite 24) und Ausstellungs-Bestimmungen des ZDRK für die
Durchführung von Bundes-Kaninchenschauen (BKS) und Bundes-Rammlerschauen
(BRS) ( Seite 39ff)
Bei der Vergabe von Siegerpreisen wird beim § 23 Preisverteilung folgende Ergänzung
vorgenommen:
„Bei Jugendschauen ist die erforderliche Anzahl eines Siegers ab 20 Tiere bzw. ab 40
Tiere für zwei Sieger ausreichend.“
Ausstellungs-Bestimmungen des ZDRK für die Durchführung von Bundes-
Kaninchenschauen (BKS) und Bundes-Rammlerschauen (BRS) wird unter Siegerpreise
– Ehrenpreise unter den Absatz bezüglich der Bundessieger folgende Ergänzungen
vorgenommen:
„Der Bundessieger wird auf das beste Tier einer Rasse bzw. Klasse vergeben, wenn
mindestens 30 Tiere angemeldet wurden“, wird das Wort „mindestens“ ergänzt.
Weiterhin wird folgender Satz zur Vergabe des Titel Bundes-Jugendsiegers ergänzt:
„Bei Bundesjugendschauen ist die erforderliche Anzahl eines Jugend-Bundessiegers
ab 20 Tiere bzw. ab 40 Tiere für zwei Jugend-Bundessieger ausreichend.“

4. § 28 Anweisung für den Preisrichter und die Schauleitung (Seite 28)
Die mehrtägige Bewertung ist ein Sonderfall der eintägigen Bewertung. Zur Klarstellung
an die gängige Praxis wird nachfolgender Satz geändert und folgende Ergänzung
vorgenommen:
Bisher: Bei längeren Anfahrtswegen erhöht sich die Vergütung des Preisrichters bei
eintägiger Bewertung wie folgt:
Neu: Bei längeren Anfahrtswegen erhöht sich die Vergütung des Preisrichters wie
folgt:
Folgender Satz wird ergänzt:
„Bei mehrtägigen Bewertungen bei Preisrichtern mit Anreise über 200 bzw. 400 km
sind zusätzlich die Übernachtungen zwischen den Bewertungstagen zu erstatten.“
Die vorgenannten Anpassungen sind mit der Veröffentlichung entsprechend anzuwenden.
Blätter mit dem neuen Texten werden von der Redaktion der Standard-Fachkommission
mit der neuen Ergänzungslieferung für den Standard herausgegeben, welche voraussichtlich
zur nächsten ZDRK Tagung in Speyer erscheinen wird.

Kennzeichnungsrichtlinie im ZDRK - Regelungen für Zuchtgemeinschaften
Die überarbeitete Kennzeichnungsrichtlinie wurde im Rahmen der Sitzung der Standard-
Fachkommission in Schöneck nochmals eingehend beraten und in der erweiterten Präsidiums-
Sitzung des ZDRK am 15. Juni 2019 beschlossen. Diese wird mit Beginn des neuen
Zuchtjahres am 01.10.2019 gültig und ersetzt die alte Richtlinie vom 1.Januar 1991.
Die Richtlinie wird demnächst über die Drucksachenverteilerstellen der Landesverbände
zu beziehen sein.

Schöneck, im Juni 2019 Markus Eber, Redaktion



2.2019

Presse-Informationen (Nr. 2/2019)
Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt bekannt

1. Anerkennung von Rassen/Farbenschlägen
Nachdem die erforderlichen Zahlen bei der Zuchtiererfassung in TGRDEU nachgewiesen
werden konnten, werden nachfolgend aufgelistete Rassen bzw. Farbenschläge anerkannt:
a) Zwergwidder-Satin wildfarben
b) Zwergwidder-Satin thüringerfarbig
Die Anerkennung der vorgenannten Farbenschläge erfolgt zum Beginn des Zuchtjahres
2020 (01.10.2019).

Hinweis: Nachzuchttiere dieser Rasse sind in den genannten Farbenschlägen weiterhin bis
zum 30. September 2019 mit "N" zu kennzeichnen, wofür die entsprechende Züchtungs- und
Kennzeichnungsgenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung ist
.
2. Neuzüchtungen bzw. Nachzüchtungen
Die Musterbeschreibungen für die sich in der Neuzüchtung befindlichen Farbenschläge der
Farbenzwerge, Zwergwidder-Satin und Klein Rexe wurden entsprechend überarbeitet und
befinden sich zum Download auf der Internetseite der Standard-Fachkommission
(www.standardfachkommission.de).

3. Standardergänzung per Einlegeblätter
Die erforderlichen Einlegeblätter für die neue Rasse, die neu anerkannten Farbenschläge
sowie die erforderlichen redaktionellen Korrekturen des neuen Standards 2018 werden
erstellt und über die üblichen Wege zum Preis von 2,50 € vertrieben und voraussichtlich bei
der ZDRK Tagung in Schöneck erhältlich sein.

Kulmbach,



1/2019



Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt bekannt

Die Standard-Fachkommission hat am 01.02.2019 in einer Arbeitstagung anlässlich der Bundesrammlerschau in Halle nachfolgende Beschlüsse gefasst, die hiermit veröffentlicht werden und Gültigkeit erlangen.

1. Wechsel in der Redaktionsleitung der Standardfachkommission des ZDRK
In der Arbeitstagung wurde als neuer Redaktionsleiter der Standardfachkommission im ZDRK der Referent für Zucht- und Schulung im ZDRK, Markus Eber ernannt. Wir bitten alle zukünftigen Eingaben inklusive der Anträge für Neu- bzw. Nachzuchten zukünftig an ihn direkt zu richten.

2. Anerkennung von Rassen/Farbenschlägen
Aufgrund der auf der Bundesrammlerschau in Halle festgestellten Qualitätsentwicklung und der nachgewiesenen Breitenentwicklung werden folgende Farbenschlägen bestehender Rassen anerkannt: a) Deutsche Kleinwidder weißgrannenfarbig schwarz
b) Farbenzwerge mantelgescheckt hannafarbig-weiß
c) Klein-Rexe schwarz
d) Klein-Rexe königsmantelgescheckt, schwarz-gelb-weiß
Die Anerkennung der vorgenannten Farbenschläge erfolgt zum Beginn des Zuchtjahres 2020 (01.10.2019).
Hinweis: Nachzuchttiere dieser Rasse sind in den genannten Farbenschlägen weiterhin bis zum 30. September 2019 mit "N" zu kennzeichnen, wofür die entsprechende Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung ist.
Weiterhin haben nachfolgend aufgelistete Rassen bzw. Farbenschläge die Anforderungen an die Qualitätsentwicklung in Halle nachgewiesen, jedoch liegt hier noch kein abschließendes Bild der Zuchttiererfassung in TGRDEU vor, sodass eine Entscheidung zur Anerkennung erst nach Erreichen der erforderlichen Zahlen in der TGRDEU erfolgen kann:
a) Zwergwidder-Satin wildfarben
b) Zwergwidder-Satin thüringerfarbig
Sollte die erforderliche Anzahl an Nachzuchttieren bzw. Elterntiere für das Zuchtjahr 2018 nicht erreicht werden, so verlängert sich die Neuzüchtungsphase zur verbesserten Verbreitung.
Erforderliche Einlegeblätter für den Standard 2018 werden erstellt und über die üblichen Wege vertrieben.

3. Zulassung neuer Neuzüchtungen bzw. Nachzüchtungen
Als Neuzüchtungen zugelassen wurden aufgrund der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen:
1. Farbenzwerge sallanderfarbig
2. Zwergwidder-Satin, havannafarbig
3. Klein-Rexe königsmantelgescheckt, blau-gelb-weiß
4. Klein-Rexe königsmantelgescheckt, havanna-gelb-weiß

Betroffene Landesverbände, denen entsprechende Züchtungsanträge vorliegen, können nun eine Zuchtgenehmigung erteilen und erhalten in Kürze von der Standardfachkommission des ZDRK eine passende Registrierungsbestätigung.

4. Ohrenmaße der Rasse Jamora
Gemäß einer Eingabe der Züchter der Jamora in Deutschland wurde beschlossen, die Ohrenmaße dieser Rasse abweichend vom Europastandard wie folgt anzupassen: Idealmaß: 7,5 bis 9,5 cm; Mindestmaß: 6,5 cm; Höchstmaß: 10,5 cm.
Diese Festlegung ist mit der heutigen Veröffentlichung gültig. Entsprechende neue Einlegeblätter werden für den Standard 2018 erstellt und über die üblichen Wege vertrieben.

5. Redaktionelle Änderungen
Aufgrund von textlichen Anpassungen ergeben sich neben weiteren redaktionellen, folgende bewertungsrelevanten Veränderungen:
A46 Hinweis zu Bewertung der Farbe Wildfarben: Zwischenfarbe, leichte Fehler wird „gänzlich fehlende Zwischenfarbe„ gestrichen
Helle Großsilber R21 Pos. 5: leichte Fehler, wird das Wort „etwas„ vor dunkle Schnauze- und Ohrenpartie gestrichen
Blaue Wiener R43 Pos. 5 leichte Fehler, „Helle Spürhaare„ wird gestrichen
Sachsengold R111 Pos. 5 wird unter das Wort „dunkel„ wie folgt ergänzt: Leichte Fehler: Etwas helle oder dunkle Deckfarbe; schwere Fehler: zu helle, dunkle oder blasse Deckfarbe
Farbenzwerge R 174 Bewertungsspiegel muss um den Farbenschlag mantelgescheckt wildfarben-weiß ergänzt werden
Rhön-Rexe R227 Pos. 6 Farbe: wird wie folgt geändert „… die Zeichnungsfarbe ist mittelgrau bis schwarz„.
Diese Festlegungen sind mit der heutigen Veröffentlichung gültig. Entsprechende neue Einlegeblätter werden für den Standard 2018 erstellt und über die üblichen Wege vertrieben.

6. Eingaben an die Standardfachkommission
Nach Abschluss der Arbeiten am neuen Standard 2018 weisen wir auf den regulären Weg der Eingaben an die Standardfachkommission über die Landesverbände und deren ‚Dienstwege‘ hin.
In diesem Zusammenhang wurde auch besprochen, dass es keine Sonderwege für einzelne Neu- oder Nachzuchten geben soll, da dies zu einer ungerechtfertigten Bevorzugung einzelner Neuzüchtungen führen würde. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als neue Rasse oder neuen Farbenschlag, wie sie seit 2014 gelten, haben sich in der Praxis bewährt und sind bei dem Ziel einer erbstabilen Reinzucht von Rasse-Kaninchen eine solide Grundlage.

Halle, im Februar 2018
Bernd Graf und Markus Eber Redaktion der Standardfachkommission im ZDRK