BEWERTUNGEN VON ERZEUNISSEN



Die Bewertung der Erzeugnisse aus der Kaninchenzucht

von Harald Jung

Auch die Bewertung der Erzeugnisse aus der Kaninchenzucht stellt an die Preisrichterin und den Preisrichter hohe Anforderungen. Zunächst ist festzuhalten, dass die Berechtigung, diese zu bewerten, auf zwei Wegen erreicht werden kann. Wer Preisrichterin oder Preisrichter für
Kaninchen und Erzeugnisses werden will, stellt sich als Anwärter und Hilfspreisrichter der ganzen Breite der Anforderungen. Er oder sie muss Mitglied in einem Kaninchenzüchterverein sein und selbst auch Kaninchen erfolgreich züchten. Daneben gibt es die Möglichkeit, sich nur zur Preisrichterin für Erzeugnisse ausbilden zu lassen und sich damit ausschließlich diesem Fachgebiet zu widmen. Hierzu ist nicht die Mitgliedschaft in einem Kaninchenzüchterverein erforderlich. Es reicht die Mitgliedschaft in einer sogenannten Frauengruppe. Damit ist gleichzeitig aber auch schon gesagt, dass dieser Weg zur Preisrichterin ausschließlich für Erzeugnisse zur Zeit nur für Frauen vorgesehen ist.

Mag dieser Ausbildungsweg auf den ersten Blick einfacher erscheinen, so wird bei genauerem Hinsehen klar, dass auch hier erhebliche Anforderungen zu erfüllen sind. Das liegt zunächst einmal an der Vielseitigkeit und Reichhaltigkeit dieser Abteilung. Es gilt nicht weniger als 7 Klassen mit insgesamt 14 Unterklassen in ihren Anforderungen zu kennen und bei der Bewertung zu beherrschen. Zum Grundwissen gehört zum Beispiel, dass 3 der 7 Klassen nicht nur von Mitgliedern der Frauengruppen sondern auch von anderen Ausstellern beschickt werden können, nämlich die Klassen 1. Kaninchenfleisch, VI. Lehr- und Anschauungsmaterial sowie Bastelarbeiten und VII. Fellsortimente.

Neu hinzugekommen ist das Pilotprojekt des ZDK. Es befasst sich mit der Förderung der Jugendarbeit oder anderer mit der Rassekaninchenzucht verknüpfter Ziele. Die vorläufigen Bewertungsbestimmungen sind in der Fachzeitschrift Kaninchenzeitung 15/2004 veröffentlicht.

Die Bewertung erfolgt zwar nicht am lebenden Tier, aber Grundkenntnisse über die verschiedenen Rassen sind meistens dennoch erforderlich und hilfreich. Dazu nur einige ausgewählte Hinweise. Nehmen wir als Beispiel die Beurteilung der Beschaffenheit des Materials in Position 1 . Hier sind - in Klasse II - insbesondere Kenntnisse über die sehr unterschiedlichen Beschaffenheiten der Felle in den verschiedenen Rasseabteilungen unumgänglich, z.B. über Länge, Dichte, Struktur und rassetypische Besonderheiten ebenso wie über Aspekte des Reifezustands. Aufmerksamkeit, aber auch Behutsamkeit ist bei der Beurteilung angesagt, denn ein Fell, das schon am lebenden Tier nur von minderer Qualität war, wird auch durch die Zubereitung und Gerbung nicht zu einem Spitzenfell. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass die Frauen auch nur die Felle verarbeiten können, die sie bekommen.

Bei der Bewertung der Position 2 - Verarbeitung -
sind ebenfalls fachliches Verständnis und Fingerspitzengefühl erforderlich, gilt es hier doch, handwerkliches Können behutsam zu beurteilen. Im Zeitalter der Automatisation und der computergesteuerten Herstellung von immer mehr Fertigwaren, ist die Pflege der Handwerkskunst bei der manuellen Verarbeitung von Fleisch, Fellen, Wolle, Leder und anderen Materialien ein hohes Kulturgut. Auch dies gilt es bei der Bewertung zu berücksichtigen. Geschick, Sorgfalt und Präzision sind Gesichtspunkte, die bei der Differenzierung in Position 2 zu Buche schlagen können.

Bei der Beurteilung der Positionen 3 und 4 sind die quantitativen Vorgaben des Standards zu berücksichtigen und bei der Abstufung in Anwendung zu bringen.

Nicht ganz leicht ist eine gerechte Beurteilung in der Position 5. Bei der Einschätzung des Gesamteindrucks müssen persönliche Vorlieben und persönlicher Geschmack hinten anstehen. Entscheidend für die Beurteilung der geschmackvollen Herrichtung oder Zusammenstellung eines Erzeugnisses ist der Zeitgeschmack. Dieser wandelt sich ständig und ist wechselnden Modetrends unterworfen. Diese aber zu kennen, ist bei der Beurteilung auf jeden Fall erforderlich.