DER PREISRICHTER UND DIE AAB

von Harald Jung


Wer ein Preisrichteramt ausübt, muss selbst ein aktiver und erfolgreicher Züchter sein. Diese Grundvoraussetzung ist für die Tätigkeit eines Preis richters von großer Bedeutung. Mit seinem Urteil ist er maßgeblich mit verantwortlich für den Zuchtstand in sämtlichen Rassen, da die Zuchtauslese primär nach den Werturteilen des Preisrichters getroffen wird. Charakterfestigkeit und Objektivität bei der Bewertung der ihm anvertrauten Tiere sind daher oberstes Gebot für seine Tätigkeit.

Die Bewertung hat nach Möglichkeit bei Tageslicht oder tageslichtähnlichen Verhältnissen zu erfolgen. Die Bewertungsurkunden sind nur vorn amtierenden Preisrichter zu führen und von ihm selbst handschriftlich zu unterzeichnen.

Grundsätzlich sind für die Bewertungen auf allen Schauen und Tischbewertungen nur die vorn ZDK herausgegebenen Bewertungsunterlagen zu verwenden. Alle anderen Unterlagen oder Kopien sind nicht zulässig.

Ausstellungsarten:

Folgende Arten von Ausstellungen und Bewertungen können durchgeführt werden.

Tischbewertungen
Jungtier- und Werbeschauen
Vereins- und Gerneinschaftsschauen
Kreis- und Bezirksverbandsschauen
Landesverbandsschauen
Bundeschauen
Allgemeine Schauen
Club- und Sonderschauen
Leistungsschauen
Erzeugnisschauen


Sämtliche Ausstellungen sind genehmigungspflichtig. Der Preisrichter hat sich vor der Durchführung der Bewertung vorn Vorliegen der Schaugenehmigung zu überzeugen.

Zulassung:
Zur Bewertung sind alle Rassen und Erzeugnisse, die im Standard sowie den ergänzenden, von der Standardkornrnission bekannt gegebenen Bewertungsbestimmungen aufgeführt sind, zugelassen.
Die Zulassung von nur speziellen Rassen auf einer Ausstellung, wird durch die jeweils gültigen Ausstellungsbedingungen geregelt
(z.B. Clubschauen)

Neuzüchtungen
dürfen nur auf Landes-; oder Bundesschauen bezw. Landesrammler- oder Bundesrammlerschauen bewertet werden
Uber die Vorstellung von zugelassenen Neuzüchtungon auf anderen Schauen, und zwar ohne Bewertung entscheiden die Landesesverbände; eine entsprechende Genehmigung ist vorzulegen. Neuzüchtungen und Nachzuchten unterliegen der Genehmigung des betreffenden Landesverbandes in Absprache mit der ZDK-Standardkommission.

Ausländische Rassen:
Tiere/Rassen die in unserem Standard aufgeführt sind sind, dürfen nach unseren Bewertungsbestimmungen (Standard) bewertet werden. Demnach auch von im Ausland organisierten Züchtern.

Tiere ausländischer Rassen, die in unserem Standard nicht aufgeführt sind, können von im Ausland organisierten Züchtern auf Allgemeinen Schauen und auf Vereinsschauen ausgestellt werden.
Sie werden nach dem Europastandard bewertet .

Bewertung:
Die Beurteilung der Tiere bzw. der Erzeugnisse hat nach den jeweils gültigen Bewertungsrichtlinien des Standards bzw. den ergänzend von der Standardkommisson bekannt gegebenen Bewertungsbestimmungen zu erfolgen.
Im nachfolgenden Teil wird auf die 7 Bewertungspositionen schwerpunktmäßig eingegegangen, ohne aber diese Bewertungspositionen vollständig und umfassend darzulegen. Weitere Einzelheiten sind der AAB und dem Standard zu entnehmen.




Zu Position 1 - Gewicht

Bei sämtlichen Ausstellungen, bei denen Alttiere bewertet werden, müssen die Tiere von einem amtierenden Preisrichter gewogen werden. Dies gilt auch für Landes- und Bundesschauen. In der Regel hat der Preisrichter eine Waage zur Bewertung mitzubringen oder im Benehmen mit der Ausstellungsleitung dafür zu sorgen, dass ihm bei der Bewertung eine Waage zur Verfügung steht.
Das Gewicht ist durch den amtierenden Preisrichter zu ermitteln und auf die Bewertungsurkunde zu übertragen.


Zu Position 2 - Körperform und Bau

Zur Körperform, die für jede Rasse vorgeschrieben ist, gehört auch der Typ, welcher sich im Gesamteindruck des Körpers zeigt. Dieser ergibt sich aus dem Verhältnis von Länge, Breite und Höhe des Körpers.

Bei der Beurteilung dieser Position muss unbedingt darauf geachtet weren, dass die Merkmale die Rammler und Hasin unterscheiden, klar herausgestellt werden. Abweichungen vom Ideal sind mit entsprechenden Punktabzügen zu ahnden. Zur Bewertung der Körperform gehören auch Anmerkungen zur Fellhaut. Diese muss der Rasse entsprechend, gut anliegend, jedoch elastisch und geschmeidig anzufassen sein. Beim Rammer etwas härter, bei der Häsin etwas feiner. Eine lose am Körper anIiegede FelIhaut wird mit Punktabzug bewertet.

Zu Position 3 - Fellhaar

Das Fell jeder Normalhaarrasse wird nach dem Unterwollhaar (Dichtheit) Deckhaar (Länge, Beschaffenheit), Grannenhaar und Fellzustand beurteilt. Ideal ist der Zustand eines Felles dann, wenn es ausgehaart ist und keinerlei Kahlstellen besitzt. Bei der Gesamtbeurteilung des Felles ist stets die Dichtheit auschlaggebend. Ein äußeres Zeichen der Dichtheit ist das Verhalten des Haares beim Durchstreichen gegen den Haarstrich der Haarboden soll dabei nicht sichtbar sein, und man muss einen Widerstand verspüren. Das Fellhaar muss langsam in seine natürliche Lage zurückgleiten Die Deckhaare müssen bei allen Rassen gleichmäßig vorhanden, in gutem Verhältnis zum Unterwollhaar stehen, weder zu grob noch zu weich sein. Sie überragen die Unterwollhaare um ca. 5 mm, sollen glänzend voll und griffig sein und die Unterwollhaare über decken. Die Grannenhaare sollen das Deckhaar überragen und kräftiger als das Deckhaar sein. In der Haarlänge treten zwischen großen mittleren und kleinen Rassen natürliche Unterschiede auf. Die Normalhaarlänge beträgt bei großen Rassen ca. 40 mm, bei mittleren Rassen ca. 32-35 mm und bei kleinen Rassen ca. 25-32 mm.


Haarstrukturrassen (Satin)

Das Fellhaar der Satinkaninchen wird nach den denselben Gesichtspunkten wie bei den Normalhaarrassen beurteilt, wobei jedoch die besondere Eigenart der Verdünnung des Haarschaftes bei dem Deckhaar berücksichtigt werden muss. Das Deckhaar ist beim Satinkaninchen deutlich feiner und bewirkt eine Seidenartige, weiche Beschaffenheit der gesamten Behaarung.


Kurzhaarrassen (Rexe)

Der Fellwert der Rexkaninchen wird im Prinzip in gleicher Weise wie jener der Normalhaarrassen beurteilt, wobei die spezifischen Rasseeigentümmlichkeiten zu berücksichtigen sind. Das Fellhaar steht senkrecht auf dem Haarboden und muss auf dem Rücken etwa 17-20 mm lang sein.

Langhaarrassen (Angora)

Im Gegensatz zu den übrigen Fellhaarrassen besitzt das Angorakaninchen das nur ihm eigene Wollvlies das am ganzen Körper gleichmäßig stark entwickelt und filzfrei sein soll. Das Woflvlies besteht aus dem Unterwollhaar, dem Grannenhaarflaum und dem Grannenhaar. Die volle Wolllänge beträgt, im Stapel beurteilt, mindestens 6 cm. Bei Ausstellungstieren und in den Leistungsklassen ist die Mindestwolllänge 3,5 cm. Die Wolllänge ist vom Preisrichter zu schätzen.

Fuchskaninchen
Das Fell des Fuchskaninchens hat reichlich Deck- und Grannenhaare in einem guten Verhältnis zum dichten Unterwollhaar. Die Haarlänge beträgt 5 bis 6 cm.

Zu Position 4-6 (Rassemerkmale)
Die Positionen 4-6 sind auf die Besonderheiten der einzelnen Rassen abgestimmt. In ihnen erfolgt die Beurteilung der spezifischen Eigentümlichkeiten der Farbe und Zeichnung sowie bei einer Reihe von Rassen jener körperlichen Merkmale, die in Position 2 nicht berücksichtigt werden. In den Positionen 4-6 werden von jedem Preisrichter sehr gute Kenntnisse der geforderten Rassemerkmale verlangt.

Zu Position 7 (Pflegezustand)
Einwandfreie Gesundheit, saubere Pflege sowie deutliche Kennzeichnung sind Voraussetzungen für ausstellungsfähige Rassekaninchen. Nur von gesunden Tieren können Leistungen und gute Zuchtresultate erwartet werden, weshalb bei der Bewertung hierauf besonders zu achten ist.

Es ist dem Preisrichter nicht gestattet, mehr als eine Bewertung an einem Tag durchzuführen.
Auf allen Schauen und Bewertungen darf ein Preisrichter nur 80 Tiere als Einzeltiere bzw.
40 Nummern Erzeugnisse bewerten.
Werden nur Tiere in Zuchtgruppen bewertet, darf er nur 72 Tiere bewerten.

Erfolgt die Bewertung der in Zuchtgruppen ausgestellten Tiere in der Form AB-ABC oder ABCD- usw. Bewertung, dann dürfen jedem ein zelnen Preisrichter nur maximal 68 Tiere zur Bewertung gegeben werden.

Was hat der Preisrichter gemäß den AAB unbedingt zu berücksichtigen?

1 .Schaugenehmigung Einsicht nehmen
2. Bewertungsunterlagen kontrollieren - Original ZDK Unterlagen!
3. Funktionstüchtige Waage mitbringen bzw. organisieren
4. Tätowierung der ausgestellten Tiere überprüfen
5. Bewertung gemäß Standard durchführen
6. Tierzahlen einhalten (nach AAB)