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Pflichten und Rechte des Preisrichters bei der Ausübung seiner Tätigkeit als Preisrichter
von Günter Rektor
Sie beginnen mit der Verpflichtung des Preisrichters zu einer Schau. Sehr oft werden die Preisrichterkolleginnen und Kollegen durch Vereine und Verbände nur mündlich / fernmündlich verpflichtet; ebenso erfolgt dann meistens spontan- die Zusage seitens der Preisrichter zu diesen Veranstaltungen. Es hat sich als richtig erwiesen, dass es besser ist dem anfragenden Veranstalter seine Bereitschaft zur verbindlichen Übernahme des Preisrichteramtes schriftlich zu geben. Selbstverständlich sollte sich der Preisrichter von seiner schriftlichen Bereitschaft eine Fotokopie machen. Damit sind alle Voraussetzungen gegeben am Bewertungstermin im bekannten Ausstellungslokal, pünktlich die Preisrichtertätigkeit aufzunehmen.
Nach den letzten Beschlüssen des „Des Deutschen Preisrichter-Verbandes“ hat der verpflichtete Richterkollege eine ordentliche, funktionierende Waage zur Bewertung mitzubringen, denn diese gehört einfach zum Handwerkszeug der Preisrichter, oder im Einvernehmen mit der Ausstellungsleitung dafür zu sorgen, dass ihm eine funktionstüchtige Waage zur Verfügung gestellt wird. Die Bewertungsurkunde ist vom amtierenden Preisrichter/Preisrichterin korrekt - und in allen Positionen – persönlich und sorgfältig auszufüllen. Es ist nicht zulässig, dass eine Hilfskraft, ein Hilfspreisrichter oder Anwärter, wie schon geschehen, diese Aufgabe wahrnimmt. Die Eintragungen beginnen auf einer Alttierschau mit der schriftlichen Aufzeichnung des fest gestellten Gewichtes. Danach sind nicht nur negative Anmerkungen, sondern auch mögliche positive Notizen in den Positionen 2- 6 der Bewertungsurkunden einzutragen. Der amtierende Preisrichter ist verpflichtet in jedem Fall etwas in schreiben,
wenn in der Position 2, „Körperform, Typ und Bau“, zwei Punkte, in der Position 3, Fellhaar zwei Punkte, und in den Positionen 4, 5 und 6, den sogenannten Rassemerkmalen, mindestens eineinhalb Punkte abgezogen werden.
Auch gehört es einfach zu den Aufgaben des Preisrichters die Position 7, Pflegezustand, genau unter die Lupe zu nehmen. Hier hat bereits bei einem Abzug von einem halben Punkt eine kritische Bemerkung zu erfolgen
Selbstverständlich sind negative, aber auch positive Notizen, in die richtige Spalte/ Position der Bewertungsurkunde einzutragen. Anschließend erfolgt die genaue Addition der vergebenen Punkte; danach die Eintragung des richtigen Prädikats.
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