PFLICHTEN UND RECHTE DES PREISRICHTERS

Pflichten und Rechte des Preisrichters bei der
Ausübung seiner Tätigkeit als Preisrichter

von Günter Rektor

Sie beginnen mit der Verpflichtung des Preisrichters zu einer Schau.
Sehr oft werden die Preisrichterkolleginnen und Kollegen durch Vereine und
Verbände nur mündlich / fernmündlich verpflichtet; ebenso erfolgt dann
meistens spontan- die Zusage seitens der Preisrichter zu diesen
Veranstaltungen.
Es hat sich als richtig erwiesen, dass es besser ist dem anfragenden
Veranstalter seine Bereitschaft zur verbindlichen Übernahme des
Preisrichteramtes schriftlich zu geben. Selbstverständlich sollte sich der
Preisrichter von seiner schriftlichen Bereitschaft eine Fotokopie machen.
Damit sind alle Voraussetzungen gegeben am Bewertungstermin im
bekannten Ausstellungslokal, pünktlich die Preisrichtertätigkeit aufzunehmen.

Nach den letzten Beschlüssen des „Des Deutschen Preisrichter-Verbandes“
hat der verpflichtete Richterkollege eine ordentliche, funktionierende
Waage zur Bewertung mitzubringen, denn diese gehört einfach zum
Handwerkszeug der Preisrichter, oder im Einvernehmen mit der
Ausstellungsleitung dafür zu sorgen, dass ihm eine funktionstüchtige Waage zur
Verfügung gestellt wird.
Die Bewertungsurkunde ist vom amtierenden Preisrichter/Preisrichterin
korrekt - und in allen Positionen – persönlich und sorgfältig auszufüllen. Es
ist nicht zulässig, dass eine Hilfskraft, ein Hilfspreisrichter oder Anwärter,
wie schon geschehen, diese Aufgabe wahrnimmt. Die Eintragungen
beginnen auf einer Alttierschau mit der schriftlichen Aufzeichnung des fest
gestellten Gewichtes. Danach sind nicht nur negative Anmerkungen, sondern
auch mögliche positive Notizen in den Positionen 2- 6 der Bewertungsurkunden
einzutragen. Der amtierende Preisrichter ist verpflichtet in
jedem Fall etwas in schreiben,

wenn in der Position 2, „Körperform, Typ und Bau“, zwei Punkte,
in der Position 3, Fellhaar zwei Punkte,
und in den Positionen 4, 5 und 6, den sogenannten Rassemerkmalen, mindestens eineinhalb Punkte abgezogen werden.

Auch gehört es einfach zu den Aufgaben des Preisrichters die Position 7,
Pflegezustand, genau unter die Lupe zu nehmen. Hier hat bereits bei einem Abzug von einem halben Punkt eine kritische Bemerkung zu erfolgen

Selbstverständlich sind negative, aber auch positive Notizen, in die richtige Spalte/ Position der Bewertungsurkunde einzutragen. Anschließend erfolgt die genaue Addition der vergebenen Punkte; danach die Eintragung des richtigen Prädikats.