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Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat bei ihrer Sitzung am 18. Dezember 2015 anlässlich der Bundeskaninchenschau in Kassel folgende zucht- und bewertungsrelevante Beschlüsse gefasst:
Konzept für den neuen Standard zur Bewertung im ZDRK
Die Erstellung des neuen Standards soll unter breiter Einbindung der Club-Arbeitsgemein-schaften erfolgen, soweit dies konstruktiv möglich ist. Hierzu wird der Redaktionsleiter der StFK des ZDRK an der Tagung der Clubs am 01. Mai 2016 teilnehmen, um die Vorgehensweise zu erläutern.
Bereits heute können wichtige Neuerungen für den neuen Standard festgehalten werden:
Neues Punkte-Schema:
Pos. 1: Gewicht 10 Pkt. Pos. 2: Körperform, Typ und Bau 20 Pkt. Pos. 3: Fellhaar bzw. Wolldichte und –länge 20 Pkt. Pos. 4: Besondere Rassemerkmale 1 15 Pkt. Pos. 5: Besondere Rassemerkmale 2 15 Pkt. Pos. 6: Besondere Rassemerkmale 3 15 Pkt. Pos. 7: Pflegezustand 5 Pkt.
Hieraus ergibt sich auch eine Neufassung der Gewichtstabellen Weiterhin sollen in Anlehnung an den Europastandard zu allen Rassen Ohrenmaße im neuen Standard hinterlegt werden Änderungen an den Rassetexten sollen nur dann vorgenommen werden, wenn dies notwendig und sinnvoll ist (Motto: Kontinuität bewahren) Der allgemeine Teil sollte in der Neuordnung eine Verbindung zum Europastandard schaffen, in dem die Besonderheiten der deutschen Rassekaninchenzucht erhalten bleibt Ziel ist nach wie vor den Standard in einem Zeitrahmen von 3 Jahren fertigzustellen Um die auch danach weiterhin zu erwartenden kontinuierlichen Anpassungen des Standards besser verwalten zu können, wird ein Konzept der Einlegeblätter mit Datum bzw. Versionsstand entwickelt.
Beschlüsse zu Neuzüchtungen
Nach Sichtung des Standes der angemeldeten Zuchten der Neuzüchtungen und der TGRDEU-Zahlen sowie der ausgestellten Tier in Kassel wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Genter Bartkaninchen, wildfarben werden als Rasse ab Oktober 2016 anerkannt. Zunächst wird die vorliegende Musterbeschreibung als Einlegeblatt für den Standard 2004 übernommen. Die Beschreibung der Position 3. Fellhaar wird jedoch in der Praxis zu beobachten sein und sofern erforderlich danach im neu zu erstellenden Standard angepasst. Die Einordnung erfolgt in der Abteilung 7.
2. Farbenzwerge, mantelgescheckt wildfarben-weiß werden als weiteren Farbenschlag der Fbzw ab Oktober 2016 anerkannt.
Nachfolgende Neuzüchtungen erhalten mit Hinblick auf den neuen Standard Auflagen, sich bis zur Bundeskaninchenschau 2017 in den Punkten Verbreitung und/oder Nachzucht- und Zuchttier-Anzahl und/oder Qualität zu verbessern:
1. Kleinschecken wildfarben-weiß: Qualität und Anzahl Nachzuchttiere
2. DKlW weißgrannenf. schwarz: Qualität und Anzahl Nachzuchttiere
3. Fbzw mantelgescheckt havannaf.-weiß: Qualität und Anzahl Nachzuchttiere
4. Fbzw mantelgescheckt rot-weiß: Qualität und Anzahl Nachzuchttiere
5. Hotot-Rexe: Verbreitung, Qualität und Anzahl Nachzuchttiere
6. Thüringen-Rexe: Verbreitung (10 Landesverbände) und Anzahl Nachzuchttiere
7. Zwerg-Rexe, japanerfarbig: Anzahl ausgestellter Tiere und Qualität (mind. 20 den Anforderungen entsprechende Tiere auf der Bundesschau)
Als Neuzüchtungen zugelassen wurden aufgrund der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen:
1. Klein-Rexe weiß RA
2. Sallander, jedoch erst sobald die erforderliche Anzahl von Anträgen aus den Landesverbänden bei der StFK des ZDRK eingegangen sind. Diese Ausnahme wird angewendet, da sehr glaubhaft gemacht wurde, dass eine große Anzahl von Anträgen derzeit den Standard-Fachkommissionen der Landesverbänden zur Prüfung vorliegen, die bei Zustimmung der Landesverbände die geforderte Anzahl von Anträgen deutlich übersteigen wird.
Anmerkung der Redaktion: Bis zur Herausgabe der Pressemitteilung ist die erforderliche Anzahl an Anträgen für die Nachzucht/Neuzüchtung der Sallander eingegangen. Daher können die Standardfachkommissionen der Landesverbände direkt entsprechende Genehmigungen ausstellen, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kassel, im Dezember 2015 Bernd Graf, Redaktion
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