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Die Standard Fachkommission im ZDRK gibt bekannt
Die Standard-Fachkommission hat am 10.02.2017 in einer Arbeitstagung anlässlich der BRS in Erfurt neben der Bearbeitung zahlreicher Tagesordnungspunkte zum neuen Bewertungs-Standard im ZDRK nachfolgende Beschlüsse gefasst, die hiermit veröffentlicht werden und Gültigkeit erlangen.
1. Anerkennung von Rassen/Farbenschlägen Aufgrund der auf der BRS in Erfurt festgestellten Qualitätsentwicklung und der nachgewiesenen Breitenentwicklung werden die Klein-Rexe in den Farbenschlägen castorfarbig, luxfarbig sowie dalmatiner schwarz-weiß zum Beginn des Zuchtjahres 2018 (1.10.2017) als neue Rasse anerkannt. Der Standardtext wird in der Fachpresse und in der Lehrschrift zum Heraustrennen veröffentlicht und in den künftigen Standardtext eingearbeitet.
Jeder der drei genannten Farbenschläge erfüllt die Anforderung an einen neuen Farbenschlag und gemeinsam erfüllen sie die Anforderungen an eine neue Rasse. Hinweis : Nachzuchttiere dieser Rasse sind auch in den genannten Farbenschlägen weiterhin bis zum 30. September 2017 mit "N" zu kennzeichnen, wofür die entsprechende Züchtungs-und Kennzeichnungsgenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung ist.
2. Streichung von nicht gezüchteten Farbenschlägen Entsprechend der Veröffentlichung vom 18.11.2016 der Standard-Fachkommission zur Bereinigung der Liste der Farbenschläge anerkannter Rassen, die seit mindestens 3 Jahren nicht mehr laut TGRDEU-Erfassung gezüchtet wurden, gab es bisher folgende Nachweise, die dazu führen, dass die hier genannten Farbenschläge nicht aus der Liste gestrichen werden.
Dies betrifft aktuell: Englische Widder chinchillafarbig Englische Widder dunkelgrau-weiß Farbenzwerge holländer eisengrau-weiß
Es besteht noch bis 31.03.2017 die Gelegenheit,weiter zur Streichung anstehende Farbenschläge bei der Redaktion der Standard-Fachkommission nachzuweisen, dann erfolgt auch hierfür zunächst keine Streichung. Dabei ist nicht ausreichend, dass diese Tiere irgendwo im Ausland gezüchtet werden. Zudem sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass für Kreuzungen mit anderen Rassen oder Farbenschlägen die gültigen Verfahren laut AAB §12 einzuhalten sind.
Erfurt, im Februar 2017 Bernd Graf, Redaktion
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Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt bekannt Die Standard-Fachkommission hat am 15.12.2017 in einer Arbeitstagung anlässlich der Bundeskaninchenschau in Leipzig neben der Bearbeitung zahlreicher Tagesordnungspunkte zum neuen Bewertungs-Standard im ZDRK nachfolgende Beschlüsse gefasst, die hiermit veröffentlicht werden und Gültigkeit erlangen.
1. Neuer Bewertungs-Standard im ZDRK 2018 Die Arbeiten am neuen Bewertungs-Standard im ZDRK 2018 schreiten voran. Als geplanter Termin für die Veröffentlichung ist die ZDRK-Tagung vom 6.-10.6.2018 in Niefern (LV Baden) vorgesehen. Dort werden die Delegierten intensiv geschult und können die Informationen zu den Veränderungen in die Landesverbände mitnehmen,um sie dort weiter zu schulen. Mit Beginn der Alttiersaison 2018 soll ab 01.10.2018 nach dem neuen Bewertungs-Standard im ZDRK bewertet werden. Aufgrund der erfolgten Umfragen an die Landesverbände konnten nun Angebote eingeholt werden, die somit einen Preis für den neuen Standard besser abschätzen lassen. Dieser wird mit einem Betrag zwischen 30,-und 35,- € für die Erstausgabe auf dem Preis-Niveau des heute noch gültigen und vor 14 Jahren erstellten Standards liegen. Beachtet man die allgemeine Preisentwicklung, bei der sich beispielsweise die Verkaufspreise unserer Rassekaninchen auf Ausstellungen in gleichem Zeitraum in etwa verdoppelt haben, kann man den Preis durchaus als günstig bezeichnen. Er stellt somit den Gegenwert eines verkauften Rassekaninchens auf einer Großschau zu einem durchschnittlichen Verkaufspreis dar und sollte für jeden Rassekaninchen-Züchter erschwinglich sein. Insbesondere der neu gestaltete allgemeine Teil sowie die durch die Club-Vereinigungen eingebrachten Anpassungen bei einigen Rassen, sollten jeden Züchter im ZDRK motivieren, einen neuen Standard anzuschaffen. Es besteht nun noch die Möglichkeit die Anzahl der vorgemeldeten Abnahme von Exemplaren durch die Landesverbänden anzupassen und bis zur Frühjahrstagung im März an den ZDRK zu melden.
2. Anerkennung von Rassen/Farbenschlägen Aufgrund der auf der Bundeskaninchenschau in Leipzig festgestellten Qualitätsentwicklung und der nachgewiesenen Breitenentwicklung werden folgende Farbenschlägen bestehender Rassen anerkannt: a)Zwerg-Rexe japanerfarbig b)Zwergkaninchen Löwenkopf japanerfarbig c)Zwergkaninchen Löwenkopf weiß Blau-Augen Die Anerkennung der vorgenannten Farbenschläge erfolgt zum Beginn des Zuchtjahres 2019(1.10.2018). Der Standardtext wirdunmittelbar in den neuen Bewertungs-Standard aufgenommen und nicht gesondert veröffentlicht. Hinweis: Nachzuchttiere dieser Rasse sind in den genannten Farbenschlägen weiterhin bis zum 30. September 2018 mit "N" zu kennzeichnen, wofür die entsprechende Züchtungs-und Kennzeichnungsgenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung ist.
Weiterhin haben nachfolgend aufgelistete Rassen bzw. Farbenschläge die Anforderungen an die Qualitätsentwicklung in Leipzig nachgewiesen, jedoch liegt hier noch kein abschließendes Bild der Zuchttiererfassung in TGRDEU vor, sodass eine Entscheidung zur Anerkennung erst nach Erreichen der erforderlichen Zahlen in der TGRDEU erfolgen kann: a)Sallander b)Deutsche Kleinwidder weißgrannenfarbig schwarz c)Farbenzwerge havanna-weiß (Mantelzeichnung) d)Klein-Rexe dalmatiner dreifarbig Hilfsweise können die Interessengemeinschaften auch geeignete Nachweise der betroffenen Vereins-Zuchtbuchführer für die entsprechenden Neuzüchtungen sammeln. Sofern die Erfordernisse für eine Anerkennung gegeben sind, können die gesammelten Nachweise bei der Redaktion der Standard-Fachkommission eingereicht werden. Dies könnte eine Aufnahme in den neuen Standard noch ermöglichen. Sollte die erforderliche Anzahl an Nachzuchttieren bzw. Elterntiere (ET gilt nur für Sallander) wiedererwartend nicht erreicht werden, so verlängert sich die Frist zur ver besserten Verbreitung für Neuzüchtungen,die Auflagen bis 2017 hatten, um weitere 2 Jahre bis zur Bundeskaninchenschau 2019 in Karlsruhe. Gleichfalls wird für die nachfolgend aufgelisteten Rassen bzw. Farbenschläge die Fristverlängerung der Auflage von 2 Jahren beschlossen, da zwar eine positive Entwicklung erkennbar ist, die Qualität oder Verbreitung jedoch noch nicht den Anforderungen genügt: a)Farbenzwerge rot-weiß (Mantelzeichnung) b)Thüringer-Rexe Bereits erteilte Zucht-Genehmigungen der Landesverbände innerhalb des ZDRK behalten ihre Gültigkeit.
3. Nachfolgende Neu-bzw. Nachzuchten haben die Auflagen zur positiven Qualitätsentwicklungund Verbreitung leider nicht bis zum festgesetzten Zeitpunkt erfüllen können und hatten sich vielmehr deutlich rückläufig gezeigt. Daher werden gestrichen: a)Klein-Schecken wildfarben b)Hotot-Rexe Alle bisherigen von den Landesverbänden innerhalb des ZDRK erteilten Zucht-Genehmigungen für diese beiden Neu-/Nachzuchten verlieren mit dieser Veröffentlichung ihre Gültigkeit und es kann in Zukunft weder eine Kennzeichnung noch eine Bewertung dieser Tiere erfolgen.
Leipzig, im Dezember2017 Bernd Graf, Redaktion
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