STANDARDÄNDERUNG 2017
10.02.2017

Die Standard Fachkommission im ZDRK gibt bekannt

Die Standard-Fachkommission hat am 10.02.2017
in einer Arbeitstagung anlässlich der BRS
in Erfurt neben der Bearbeitung zahlreicher Tagesordnungspunkte
zum neuen Bewertungs-Standard im ZDRK nachfolgende Beschlüsse gefasst,
die hiermit veröffentlicht werden und Gültigkeit erlangen.

1. Anerkennung von Rassen/Farbenschlägen
Aufgrund der auf der BRS in Erfurt festgestellten Qualitätsentwicklung und der
nachgewiesenen Breitenentwicklung werden die
Klein-Rexe in den Farbenschlägen castorfarbig, luxfarbig sowie dalmatiner schwarz-weiß
zum Beginn des Zuchtjahres 2018 (1.10.2017)
als neue Rasse anerkannt. Der Standardtext wird in der Fachpresse und in der
Lehrschrift zum Heraustrennen veröffentlicht und in den künftigen Standardtext eingearbeitet.

Jeder der drei genannten Farbenschläge erfüllt die Anforderung an einen
neuen Farbenschlag und gemeinsam erfüllen sie die Anforderungen an eine neue Rasse.
Hinweis : Nachzuchttiere dieser Rasse sind
auch in den genannten Farbenschlägen
weiterhin bis zum 30. September 2017
mit "N" zu kennzeichnen, wofür die entsprechende
Züchtungs-und Kennzeichnungsgenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung ist.

2. Streichung von nicht gezüchteten Farbenschlägen
Entsprechend der Veröffentlichung vom 18.11.2016 der Standard-Fachkommission zur
Bereinigung der Liste der Farbenschläge anerkannter Rassen, die seit mindestens 3 Jahren
nicht mehr laut TGRDEU-Erfassung gezüchtet wurden, gab es bisher folgende Nachweise,
die dazu führen, dass die hier genannten Farbenschläge nicht aus der Liste gestrichen werden.

Dies betrifft aktuell:
Englische Widder chinchillafarbig
Englische Widder dunkelgrau-weiß
Farbenzwerge holländer eisengrau-weiß

Es besteht noch bis 31.03.2017 die Gelegenheit,weiter zur Streichung anstehende
Farbenschläge bei der Redaktion der Standard-Fachkommission nachzuweisen, dann erfolgt auch hierfür
zunächst keine Streichung.
Dabei ist nicht ausreichend, dass diese Tiere
irgendwo im Ausland gezüchtet werden.
Zudem sei in diesem Zusammenhang darauf
hingewiesen, dass für Kreuzungen mit anderen Rassen oder Farbenschlägen die gültigen
Verfahren laut AAB §12 einzuhalten sind.

Erfurt, im Februar 2017
Bernd Graf, Redaktion



15.12.2017



Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt bekannt
Die Standard-Fachkommission hat am 15.12.2017 in einer Arbeitstagung anlässlich der Bundeskaninchenschau
in Leipzig neben der Bearbeitung zahlreicher Tagesordnungspunkte zum neuen Bewertungs-Standard im ZDRK
nachfolgende Beschlüsse gefasst, die hiermit veröffentlicht werden und Gültigkeit erlangen.

1. Neuer Bewertungs-Standard im ZDRK 2018
Die Arbeiten am neuen Bewertungs-Standard im ZDRK 2018 schreiten voran. Als geplanter Termin für die
Veröffentlichung ist die ZDRK-Tagung vom 6.-10.6.2018 in Niefern (LV Baden)
vorgesehen. Dort werden die Delegierten intensiv geschult und können die
Informationen zu den Veränderungen in die Landesverbände mitnehmen,um sie dort weiter zu schulen.
Mit Beginn der Alttiersaison 2018 soll ab 01.10.2018 nach dem neuen Bewertungs-Standard im ZDRK bewertet werden.
Aufgrund der erfolgten Umfragen an die Landesverbände konnten nun Angebote eingeholt
werden, die somit einen Preis für den neuen Standard besser abschätzen lassen.
Dieser wird mit einem Betrag zwischen 30,-und 35,- € für die Erstausgabe auf dem Preis-Niveau
des heute noch gültigen und vor 14 Jahren erstellten Standards liegen. Beachtet man die
allgemeine Preisentwicklung, bei der sich beispielsweise die Verkaufspreise unserer
Rassekaninchen auf Ausstellungen in gleichem Zeitraum in etwa verdoppelt haben, kann
man den Preis durchaus als günstig bezeichnen. Er stellt somit den Gegenwert eines
verkauften Rassekaninchens auf einer Großschau zu einem durchschnittlichen
Verkaufspreis dar und sollte für jeden Rassekaninchen-Züchter erschwinglich sein.
Insbesondere der neu gestaltete allgemeine Teil sowie die durch die Club-Vereinigungen
eingebrachten Anpassungen bei einigen Rassen, sollten jeden Züchter im ZDRK motivieren,
einen neuen Standard anzuschaffen. Es besteht nun noch die Möglichkeit die Anzahl
der vorgemeldeten Abnahme von Exemplaren durch die Landesverbänden anzupassen und
bis zur Frühjahrstagung im März an den ZDRK zu melden.

2. Anerkennung von Rassen/Farbenschlägen
Aufgrund der auf der Bundeskaninchenschau in Leipzig
festgestellten Qualitätsentwicklung und der nachgewiesenen Breitenentwicklung werden
folgende Farbenschlägen bestehender Rassen anerkannt:
a)Zwerg-Rexe japanerfarbig
b)Zwergkaninchen Löwenkopf japanerfarbig
c)Zwergkaninchen Löwenkopf weiß Blau-Augen
Die Anerkennung der vorgenannten Farbenschläge erfolgt zum Beginn des Zuchtjahres 2019(1.10.2018).
Der Standardtext wirdunmittelbar in den neuen Bewertungs-Standard aufgenommen und nicht gesondert veröffentlicht.
Hinweis: Nachzuchttiere dieser Rasse sind in den genannten Farbenschlägen weiterhin bis zum 30. September 2018
mit "N" zu kennzeichnen, wofür die entsprechende Züchtungs-und Kennzeichnungsgenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung ist.

Weiterhin haben nachfolgend aufgelistete Rassen bzw. Farbenschläge die Anforderungen an
die Qualitätsentwicklung in Leipzig nachgewiesen, jedoch liegt hier noch kein
abschließendes Bild der Zuchttiererfassung in TGRDEU vor, sodass eine Entscheidung zur
Anerkennung erst nach Erreichen der erforderlichen
Zahlen in der TGRDEU erfolgen kann:
a)Sallander
b)Deutsche Kleinwidder weißgrannenfarbig schwarz
c)Farbenzwerge havanna-weiß (Mantelzeichnung)
d)Klein-Rexe dalmatiner dreifarbig
Hilfsweise können die Interessengemeinschaften auch geeignete Nachweise der betroffenen Vereins-Zuchtbuchführer
für die entsprechenden Neuzüchtungen sammeln. Sofern die Erfordernisse für eine Anerkennung gegeben sind, können
die gesammelten Nachweise bei der Redaktion der Standard-Fachkommission eingereicht werden. Dies könnte eine
Aufnahme in den neuen Standard noch ermöglichen.
Sollte die erforderliche Anzahl an
Nachzuchttieren bzw. Elterntiere (ET gilt nur für Sallander) wiedererwartend nicht erreicht werden, so verlängert sich die Frist zur ver
besserten Verbreitung für Neuzüchtungen,die Auflagen bis 2017 hatten, um weitere 2 Jahre bis zur Bundeskaninchenschau 2019 in Karlsruhe.
Gleichfalls wird für die nachfolgend aufgelisteten Rassen bzw. Farbenschläge die Fristverlängerung der Auflage von 2 Jahren
beschlossen, da zwar eine positive Entwicklung erkennbar ist, die Qualität oder Verbreitung jedoch noch nicht den Anforderungen genügt:
a)Farbenzwerge rot-weiß (Mantelzeichnung)
b)Thüringer-Rexe
Bereits erteilte Zucht-Genehmigungen der Landesverbände innerhalb des ZDRK behalten ihre Gültigkeit.

3. Nachfolgende Neu-bzw. Nachzuchten haben die Auflagen zur positiven
Qualitätsentwicklungund Verbreitung leider nicht bis zum festgesetzten Zeitpunkt erfüllen
können und hatten sich vielmehr deutlich rückläufig gezeigt. Daher werden gestrichen:
a)Klein-Schecken wildfarben
b)Hotot-Rexe
Alle bisherigen von den Landesverbänden innerhalb des ZDRK erteilten Zucht-Genehmigungen
für diese beiden Neu-/Nachzuchten verlieren mit dieser Veröffentlichung
ihre Gültigkeit und es kann in Zukunft weder eine Kennzeichnung noch eine Bewertung
dieser Tiere erfolgen.

Leipzig, im Dezember2017
Bernd Graf, Redaktion