|
Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt bekannt
Die Standard-Fachkommission hat am 22. und 23.10.2016 in einer Arbeitstagung zum neuen Bewertungs-Standard im ZDRK unter vielen weiteren Punkten zwei Themen bearbeitet, die in ihrem aktuellen Stand hier veröffentlicht werden.
1. Schaufertigmachen Die Diskussion um das Thema ‚Schaufertigmachen‘ und diesbezügliche Regelungen im neuen Standard sind mittlerweile in vollem Gange. Um nun keine falschen Vorstellungen durch bereits in Leserbriefen niedergeschriebene Spekulationen aufkommen zu lassen, sehen wir uns veranlasst, den aktuellen Stand unserer Überlegungen zu veröffentlichen und damit die Diskussion auf eine sachliche Basis zu stellen Zunächst eine grundsätzliche Aussage: Es wird keine rassespezifischen Regelungen geben! Vielmehr sind es uns alle Rassekaninchen gleichermaßen wert, dass diese unter Wahrung von Tierschutzaspekten in einwandfreiem und gepflegtemZustand auf die Ausstellung gebracht werden und hoffentlich die Pflege auch im Stall weiter fortgeführt wird. Dabei wird das Rad nicht neu erfunden, sondern wir orientieren uns an dem, was heute bereits weitgehendgängige Praxis ist. Eine sehr interessante Strukturierung und Zusammenstellung lässt sich im Schweizer Standard finden, der auch als Ideenbasis diente. Zum erwünschten Schaufertigmachengehören nach unserer Auffassung (die Aufzählung ist nicht abschließend):- Das Schneiden der Krallen sowie das Entfernen von Stallschmutz an diesen- Das Reinigen der Geschlechtsecken- Die Reinigung von Ohren, Augen und Nase von Verschmutzungen (gelegentliche leichte Krustenbildung/Absonderungen)
Die Fellpflege Das Entfernen einzelner weißer oder andersfarbiger Deck oder Grannenhaare, jedoch auf keinen Fall Spür-und Tasthaare Zum verbotenen Schaufertigmachen (Manipulation) gehört nach unserer Auffassung (die Aufzählung ist nicht abschließend):- Das Färben von Krallen oder Fellhaar- Bewusst herbeigeführte Verletzung der Tiere jeglicher Art Zum unerwünschten Schaufertigmachen gehören nach unserer Auffassung (die Aufzählung ist nicht abschließend): - Das Entfernen von Fellhaarbereichen z.B. bei Farb-,Zeichnungs-oder Abzeichenfehlern - Das Entfernen oder Verkürzen von Deck- oder Grannenhaaren in größeren Bereichen, z.B. im Brustbereich oder entlang von Zeichnungsmerkmalen Begründungzum unerwünschtenSchaufertigmachen: Wie in einem Leserbrief in der Ausgabe August 2016 der kleintiernews und gleichfalls in 10/2016 der Kaninchenzeitung bereits beschrieben (Auszüge im Weiteren in Hochkomma), müssen ‚wir alle an der ehrlichen Fortsetzung der Rassekanichenzucht arbeiten, an der Optimierung unseres Standards und an der Gewinnung weiterer Jungzüchter‘. Natürlich ist dies nur dann möglich, wenn ‚Tierquälerei und Betrug an anderen Züchtern‘ in schwerwiegenden Fällen durch die Ehren-und Schiedsgerichte der entsprechenden Landesverbände und in leichteren Fällen durch eine entsprechende Bewertung sanktioniert werden können. Für die Formen des verbotenen Schaufertigmachens (Manipulation) haben wir sowohl im heutigen Standard, in der AAB (§ 29) undvermutlich in allenEhren-und Schiedsgerichtsordnungen der Landesverbände ausreichende Regelungen, die es nur konsequent anzuwenden gilt. Zwischen diesen drastischen Manipulationen und dem, was wir gemeinhin als Schaufertigmachen wünschen und akzeptieren gibt es jedoch auch Zwischenbereiche. Sicherlich gehört es zum Schaufertigmachen, wenn ‚ein paar Grannenhaare entfernt‘ werden. Dies gilt selbstredend unabhängig von der Rasse und soll nicht etwa -wie in besagtem Leserbrief spekuliert -‚ nur den Scheckenzüchtern verboten werden‘. Wenn jedoch ganze Fellhaar bereiche entfernt werden,so ist das beim Ausrupfen mit Sicherheit für das Tier nicht angenehm und beim Ausschneiden zumindest der Versuch, den Betrachter vom tatsächlichen Zustand des Tieres abzulenken. Folgerichtig hat der Verfasser des Leserbriefes dies ja auch dort nicht erwähnt. In der Schweiz wird ein solches Vorgehen derzeit in der Art bestraft, dass das Tier so bewertet wird, als wäre die ursprüngliche farblich fehlerhafte Fellhaarstelle noch vorhanden (i.d.R. Punktabzug). Zusätzlich wird ein Punkt in der Pflege abgezogen. Dies ist ein Vorgehen, das wir in Deutschland durchaus auch diskutieren und in Betracht ziehen sollten. Mit der Bearbeitung des Standards, der AABund der möglichen Überarbeitung aller Bewertungspositionen und vor allem der leichten und schweren Fehler, haben wir es zudem über die Clubvereinigungen nun in der Hand, wie hoch wir die Hürden gerade für die Präzision der Zeichnung bei entsprechenden Rassen setzen wollen. Mit einem solchen Vorgehen würden wir nach unserer Auffassung jedenfalls ein deutliches Maß an Ehrlichkeit fördern und denjenigen belohnen, der die besseren Tiere züchtet und nicht denjenigen, der durch Ausreißen von Fellhaar bereichen am besten über die tatsächliche Qualität des Tieres hinwegtäuscht. Wir freuen uns auf alle Fälle auf eine angeregte Diskussion zu diesem Stand der Formulierungenfür den neuen Standard zum Wohle unsere Tiere.
2. Streichung von nicht gezüchteten Farbenschlägen Die Standard-Fachkommission hat beschlossen, Farbenschläge anerkannter Rassen dann zu streichen, wenn diese seit mindestens 3 Jahren nicht mehr laut TGRDEU-Erfassung gezüchtet wurden.
Dies betrifft aktuell: Deutsche Widder luxfarbig Englische Widder hasenfarbig Englische Widder rot Englische Widder luxfarbig Englische Widder chinchillafarbig Englische Widder havannafarbig-weiß Englische Widder fehfarbig Englische Widder weiß BlA Englische Widder dunkelgrau-weiß Englische Widder hasenfarbig-weiß Englische Widder rot-weiß Englische Widder luxfarbig-weiß Englische Widder chinchillafarbig-weiß Englische Widder havannafarbig-weiß Englische Widder fehfarbig-weiß Farbenzwerge holländer eisengrau-weiß Loh-Rexe fehfarbig Zwerg-Rexe dalmatiner sepiabraun-weiß Fuchskaninchen schwarzsilber Fuchskaninchen blausilber Fuchskaninchen havannasilber Fuchskaninchen gelbsilber Fuchskaninchen graubraunsilber Fuchskaninchen hellsilber Sollten diese Farbenschläge dennoch irgendwo aktuell gezüchtet werden und lediglich nicht bei der TGRDEU-Erfassung berücksichtigt worden sein, so besteht nun noch bis 31.03.2017die Gelegenheit,dies bei der Redaktion der Standard-Fachkommission nachzuweisen, dann erfolgt zunächst keine Streichung. Bad Dürkheim, im Oktober2016 Bernd Graf, Redaktion
|
|