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Hv-Regelung 96,0 Pkt. sehr gut 96,5 Pkt. hervorragend
Achtung: Nach Beschluss des erweitertem Präsidiums gilt die Regelung erst ab 1. März 2010
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Graue Farbenschläge (zu Standardtext Seite35)
Die Standard-Fachkommission des ZDRK ist der Überzeugung, dass eine zielgerichtete Zucht der „grauen“ Rassen nur dadurch nachhaltig gefördert werden kann, dass die fünf beschriebenen Varianten der grauen Farbenschläge in reiner Form gezüchtet werden. Zudem besteht bei der Bewertung von Tieren der grauen Farbenschläge ausschließlich die Möglichkeit nach einer der fünf Farbbeschreibungen (vgl. S. 36 - 40) ein fachlich korrektes Urteil zu fällen. Dieser Leitgedanke war Ziel der Beschlüsse, die die Kommission bei der Abfassung des Standards 2004 und bei der Konkretisierung am 23. Januar 2009 gefasst hat und die den Landesverbänden per Informationsschrift zugestellt bzw. in der Lehrschrift 2009 veröffentlicht wurden. Die reichhaltigen Rückmeldungen aus der Züchterschaft zeigen jedoch, dass die Umsetzung dieser zweifellos richtigen Zielsetzung in der Praxis auf mehr Schwierigkeiten als erwartet trifft. Bei vielen Rassen mit anderen Züchtungsschwerpunkten als der Farbe – wie z.B. Widderkaninchen oder Holländerkaninchen – haben die Züchter häufig Schwierigkeiten, eine eindeutige Zuordnung vorzunehmen.
Als Konsequenz der Rückmeldungen wird den Züchtern weiterhin die Möglichkeit gegeben, ihre Tiere mit der kombinierten Farbbezeichnung – eisen-/dunkelgrau bzw. wild-/hasengrau – auf den Zuchtmeldungen (Deckscheinen) zu bezeichnen. Züchter, die den Farbenschlag jedoch eindeutig identifizieren können und wollen, sollten dies weiterhin tun. Bei der Eintragung ins Vereinszuchtbuch sind die Farbangaben wildgrau, hasengrau oder wild-/hasengrau zusammen unter der Farbbezeichnung „wild-/hasengrau“ mit fortlaufender Nummerierung einzutragen. Die so eingetragenen Tiere werden für die Bestandsstatistik unter der zusammenfassenden Bezeichnung wild-/hasengrau weitergemeldet. Gleiches gilt für eisengrau und dunkelgrau. Hasenfarbige sind ohnedies immer getrennt einzutragen und weiterzumelden. Bei der Preisvergabe auf Ausstellungen werden die Preise in den Farbgruppen eisen-/dunkelgrau, wild-/hasengrau oder hasenfarbig vergeben. Ungeachtet dessen wird jedes Einzeltier nach der jeweiligen Farbbeschreibung des Standards (S. 36 - 40) bewertet. Tiere, die der jeweiligen Musterbeschreibung am nächsten kommen, sollen den farblichen Mischtypen vorgezogen werden
Beschreibung zu den graues Farbenschläge siehe Hauptschulung des WPV 2009
Messen der Ohren bei der Bewertung Messen der Ohren, Standard 2004, Seite 22, erster Absatz, neuer Text:
„Dort, wo in der Rassebeschreibung bzw. in der Auflistung der leichten und schweren Fehler konkrete Längenmaße für die Ohren bzw. den Behang angegeben sind, sind diese durch Messen festzustellen und in die Bewertungsurkunde einzutragen.“
Das bedeutet, dass bei den entsprechenden Rassen das Messergebnis auf jeden Fall einzutragen ist. Zur Erleichterung der Bewertungspraxis sind diese in einer Hilfstabelle zusammengestellt worden (vgl. perforiertes Blatt zum Heraustrennen). Aus Gründen der weitergehenden Zuchtlenkung ist beabsichtigt, die Standardbeschreibungen und die Vorgaben zu den leichten und schweren Fehlern mittelfristig zunächst bei allen Rassen, die eine eigene Position „Kopf und Ohren“ haben, durch konkrete Längenmaße zu ergänzen. In einem weiteren Schritt wird dies auch für die Rassen angestrebt, bei denen Kopf und Ohren in Position 2 zu bewerten sind. Dadurch soll eine größtmögliche Objektivität und Gerechtigkeit in der Anforderung und Beurteilung erreicht werden.
Hilfstabelle für die Bewertung der Ohren- bez. Behanglänge siehe Hauptschulung des WPV 2009
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Jungtierbewertung
Übergewichtige oder überentwickelte Jungtiere
Vor allem auf Jungtierschauen, die im August oder September terminiert sind, kommt es immer wieder vor, dass Tiere vorgestellt werden, die eindeutig über dem Höchstgewicht liegen. Für die Bewertung solcher Fälle in den Positionen 1 bzw. 2 greift die generelle Aufgabe der Jungtierbewertung im Standard:
„Jungtiere sind unter Berücksichtigung des Alters, für das die Monatskennzeichnung maßgebend ist, zu bewerten gemäß den Merkmalen Entwicklung von Körperform, Typ und Bau…“.
Zur Konkretisierung der allgemeinen Vorgabe trifft die Fachkommission folgende Feststellungen
Die Festlegung von AAB § 21, Absatz 2: „Bei allen Ausstellungen, auf denen Alttiere bewertet werden, müssen die Tiere von einem amtierenden Preisrichter gewogen werden.“ bedeutet nicht im Umkehrschluss, dass die Tiere auf Jungtierschauen nicht gewogen werden dürften. Der vierte Absatz besagt außerdem: „Bei allen Schauen sind die Tiere am Tag der Bewertung zu wiegen.“ Dies ist der Regelfall bei Alttierschauen, kann aber auch in besonderen Fällen bei Jungtierschauen zur Anwendung kommen, wenn die Vermutung nahe liegt, dass ein Jungtier übergewichtig ist. Das bedeutet:
Wenn bei einer Jungtierschau eine Waage zur Kontrolle zur Verfügung steht, dann wird das Tier in Position 1 mit der entsprechenden Gewichtsangabe und der Bemerkung „Übergewicht“ von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Steht keine Waage zur Verfügung und der Fall ist dennoch eindeutig, dann ist das Tier in Position 2 mit der Bemerkung „stark vom Typ abweichende Entwicklung“ von der weiteren Bewertung auszuschließen. Diese Bemerkung kann auch zur Anwendung kommen, wenn das Jungtier zwar noch nicht übergewichtig ist, aber unter Berücksichtigung der Monatsangabe eklatant von der normalen Entwicklung abweicht
Bewertung von Wammenfehlern bei Jungtieren
Hinsichtlich der Bewertung von Wammenfehlern bei Jungtieren waren gelegentlich unterschiedliche Handhabungen der Standardbestimmungen zu Position 2 zu beobachten. Der Text des Standards 2004, Seite 12, enthält die hier noch mal wiederholte generelle Bewertungsanweisung: „Jungtiere sind unter Berücksichtigung des Alters, für das die Monatskennzeichnung maßgebend ist, zu bewerten gemäß den Merkmalen Entwicklung von Körperform, Typ und Bau…“.
Zur Konkretisierung dieser Anweisung hat die Kommission genauere Angaben zur Bewertung von Wammenfehlern bei Jungtieren der verschiedenen Abteilungen in eine Hilfstabelle aufgenommen, die im Übrigen auch die Vorschriften des Standards, S. 22/23, zur Bewertung von Wamme und Wammenansatz bei der Alttierbewertung veranschaulicht.
Hilfstabelle zur Beurteilung von Wammenfehlern (bei Jungtieren) siehe Hauptschulung des WPV 2009
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