AA

Nachfolgende Neuerungen
und Änderungen treten auf
Beschluss der ZDRK - Standardkommission am 1. Oktober
2007 in Kraft.


Grundsätzliche Richtlinien der Bewertung


Größere Punktabzüge in den einzelnen Positionen sind in den Bewertungsunterlagen durch entsprechende Bemerkungen zu begründen. Schriftliche Begründungen müssen auf den Bewertungsurkunden (und ggf in den Bewertungslisten) vermerkt werden, wenn

• in Position 2 „Körperform, Typ und Bau und 3 FeIlhaar ein Abzug von 1,5 Pkt. oder mehr (ab 18,5 bzw. 13,5 Pkt.) oder
• in Position 6 ein Abzug von 1,0 Pkt. oder mehr (ab 9 Pkt.)
vorgenommen wird. Dabei sollen (müssen aber nicht) auch positive und negative Bemerkungen in einer Position vermerkt und eine entsprechende Punktzahl festgelegt werden.
In den Positionen 4 und 5 ist wie bisher üblich zu verfahren.

Fehlerhafte Abweichungen in Pos. 2 (allgemein)

Die Beschreibung der fehlerhaften Abweichungen in Pos. 2 Körperform Typ und Bau“ im allgemeinen Teil des Standards 2004 wurden wie folgt konkretisiert:


Leichte Fehler:

Schmaler oder nach vorne verjüngter Körper, schmale Brust, langer Hals. Abstehende Hinterschenkel, abfallende, eckige (durch vorstehende Hüftknochen!) oder spitz verlaufende Hinterpartie, schmales Becken; Hervortreten der Schulterblätter, lose Schultern, Knick hinter den Schulterblättern; Erhöhungen oder Vertiefungen in der Rückenlinie; Hängebauch; nicht parallel zum Körper stehende Hinterläufe; leichtes Durchtreten der Vorderläufe; schwache und dünne Vorderläufe; teilweise versteifte Zehe oder Zehen; spielende, schleppend getragene, an der Spitze etwas krumme oder gebrochene, in der Länge nicht dem Körper entsprechende Blume, leichte Verkürzung der Blume; teilweise versteifte Blume; Hauttalten an den Hinterschenkeln, etwas lose am Körper sitzende Fellhaut. Kleinere Zahnfehler (mit einem halben Punkt Abzug zu bewerten). Schwache Kopfbildung, spitze Schnauze, schmale Stirn; tief liegende Augen.
Breite oder flatterige, faltige, schlecht abgerundete oder leicht gekippte Ohren; etwas kurze oder lange, nicht der Körpergröße entsprechende Ohren; leichte Verengung im Bereich des Ohrmuschelansatzes. Kleine Biss- oder Riss- wunden an Kopf und Ohren; Hängehoden, leicht gespaltener Penis, infolge angewachsener Vorhaut leicht gebogener Penis.
Etwas große Wamme bei allen großen und mittelgroßen Rassen (außer Hasenkaninchen; vgl. „Schwere Fehler“) sowie bei den Haarstrukturrassen, den Kurzhaarrassen (außer Zwerg-Rexen) und den Langhaarrassen (außer Jamora und Zwergfuchskaninchen). Wammenansatz bei den Hasenkaninchen und allen kleinen Rassen; bei älteren Häsinnen ist Wammenansatz zulässig. (Zu den Zwergrassen, vgl. „Schwere Fehler“).
Anmerkung: „Leichter Kinnknoten beim Rammler ist gestrichen


Schwere Fehler:

Vollständige Abweichung vom Typ, starke Abweichung im Verhältnis von Länge, Breite und Tiefe des Rumpfes (außer bei Hasenkaninchen), ausgesprochener Steilrücken; X- oder 0- Beine, starkes Durchtreten der Vorderläufe, starke Kuhhessigkeit, gänzlich versteifte, d.h. in den Zehengelenken nicht mehr zu bewegende, steif nach oben, unten oder schräg zur Seite abstehende Zehe oder Zehen einschließlich der Kralle bzw. Krallen; körperliche Missbildungen und schwere Verstümmelungen; Biss- oder Risswunden an Kopf oder Ohren bei großen und Mittelrassen von mehr als15 mm, bei den kleinen Rassen von mehr als 10 mm und bei den Zwergrassen von mehr als 5 mm Länge
(Verletzungen, die während der Ausstellung verursacht wurden, bleiben unberücksichtigt).

Den Gehörgang verschließende Verengung im Bereich des Ohrmuschelansatzes. Starke Verwachsungen im Ohrmuschelbereich. Stark ausgeprägter Kinnknoten. Schiefe Blume; in der ganzen Länge gänzlich versteifte Blume; starke Verkürzung, d.h. weniger als die Hälfte der normalen Länge der Blume. Stark lose Fellhaut. Kieferdeformationen, Zahnanomalien, Tränenabflussstörungen; Überwachsen der Flügelhaut bei einem oder beiden Augen.
Ausgeprägter Rammlerkopf bei der Häsin, Häsinnenkopf beim Rammler; anatomische Augenfeh1er jeglicher Art; starke Kipp- oder Hängeohren, außer bei den Widdern
Fehlen einer oder beider Hodentaschen, Schlepphoden; völlig gespaltener Penis, infolge an der Penisspitze angewachsener Vorhaut stark gebogener, nicht mehr gerade zu streckender Penis; Fehlen einer oder mehrerer Krallen mit Ausnahme der Daumenkrallen (die Daumenkralle bleibt unberücksichtigt, wenn sie fehlt oder andersfarbig ist).
Zottel-, Bein-, Bauch- oder Doppelwamme bei allen Rassen; schiefe oder stark ausgeprägte Wamme bei allen Rassen. Wamme bei den Hasenkaninchen und allen kleinen Rassen. Ausnahmen lediglich bei älteren Häsinnen der Rassen Hasenkaninchen, Kleinschecken, Separator, Deutsche Kleinwidder, Kleinchinchilla, Deilenaar, Marburger Feh, Sachsengold und Rhönkaninchen, bei denen als Folge ihres etwas höheren Gewichtes eine kleine Wamme als leichter Fehler zu bewerten ist. Wammenansatz bei Zwergwiddern, Zwergschecken, Hermelin, Farbenzwergen, Zwerg-Rexen, Jamora und Zwergfuchskaninchen. Wamme und Wammenansatz bei Rammlern aller Rassen.


Höchstgewichte bei den großen Rassen

Die ZDRK-Standardkommission legt nach enger Abstimmung mit den betreffenden Spezialclubs folgende Höchstgewichte bei den großen Rassen fest:
• Deutsche Riesen, grau und andersfarbig 11,5 kg
• Deutsche Riesen, weiß 11,5 kg
• Deutsche Riesenschecken 10 kg
• Deutsche Widder 9kg


Melierte Ohren bei Dalmatiner-Rexen

Zur Textänderung in Position 6 „Farbe‘ beiden Dalmatiner-Rexen
(Streichung des Satzes ‚Ausgenommen sind die Ohren, die meliert sein dürfen..Es wurde wegen der erforderlichen Umstellung der Zucht eine Übergangszeit vereinbart. Bis auf weiteres wird nur eine ‚durchgehend melierte Ohrenfarbe“ als leichter Fehler auf der Bewertungsurkunde vermerkt.



Standardtext für Holländerkaninchen

Position 2 „Körperform, Typ und Bau“:


Der Körper ist kurz, gedrungen, die Rückenlinie verläuft eben-mäßig und ist hinten gut abgerundet. Die zum gedrungenen Körper passenden, kräftigen Läufe bewirken die Bodenfreiheit.

Position 4 ‚.Kopfzeichnung“:

Die farbige Kopfzeichnung besteht aus der Backenzeichnung, der Genickzeichnung und den Ohren; sie beginnt über der Stirn unmittelbar an den Ohren, bedeckt beidseitig gleichmäßig, kugel- oder eiförmig abgerundet die Backen und schließt — wieder nach oben gehend —hinter den Ohren im Genick in leichter Rundung ab; sie darf nicht bis an die Mundwinkel und nicht in die Spürhaare hineinreichen. Durch die farbige Kopfzeichnung ergibt sich auf der Stirn eine weiße Spitze (Blesse), die nach unten zu beiden Seiten des Kopfes gleichmäßig breiter werdend in deutlichem Abstand an den Augen vorbeiführt.

Leichte Fehler:

Ungleichmäßige oder tiefe Backenzeichnung; leichtes Berühren der Spürhaare; kleine Backenzacken. Etwas knapp hinter den Ohren abschließende oder weit ins Genick hineinreichende Genickzeichnung. Kleine farbige Ausläufer in die Grundfarbe bzw. kleine weiße Einläufer in die farbige Zeichnung. Infolge ungleichmäßiger, tiefer oder hoch reichender Backenzeichnung etwas breite, stumpfe, gezackte oder schmale Blesse. Sehr nahe an den Augen liegende Blessenabgrenzung.

Schwere Fehler:

Gänzlich schiefe, ungleichmäßige Kopfzeichnung; bis in die Mundwinkel oder stark in die Spürhaare reichende Backenzeichnung. Starke, über 3 cm lange farbige Ausläufer in die Grundfarbe bzw. bis in die Ohrenwurzel reichende weiße Einläufer in die Genickzeichnung. Zwischen den Ohren durchgehende Blesse. Ein oder beide Augen erfassende Blessenabgrenzung.



Position 5 „Rumpfzeichnung“:

Die farbige Rumpfzeichnung bedeckt die hintere Hälfte des Körpers. Die Abgrenzung der hinteren farbigen Körperhälfte von der vorderen weißen Rumpfhälfte erfolgt kreisförmig in der Mitte des Körpers. Bei den Farbenschlägen Wildgrau-, Hasengrau- und Chinchillafarbig-Weiß ist der geforderte Ring am Bauch in der Deckfarbe nicht sichtbar, doch muss er beim Hineinblasen in das Fellhaar in der Unterfarbe in Erscheinung treten. Beim Farbenschlag Gelb-Weiß darf der Ring am Bauch unterbrochen sein, allerdings ist ein geschlossener Ring vorzuziehen. Die Rumpfzeichnung erfasst außerdem die Hinterläufe bis zur Mitte zwischen Sprunggelenk und Zehen; durch die ringförmige Abgrenzung auf dem Mittelfuß ergeben sich weiße Manschetten, die die vordere Hälfte der Läufe erfassen
.
Leichte Fehler: Etwas schiefe oder gezackte Ringzeichnung; etwas weit nach vorne bzw. etwas weit nach hinten versetzte Ring- zeichnung. Etwas weit nach vorne bzw. etwas weit nach hinten versetzte Abgrenzung der Hinterlaufzeichnung, d.h. etwas kurze bzw. etwas lange Manschetten. Gezackte oder ungleichmäßige Abgrenzung der Hinterlaufzeichnung.

Schwere Fehler:

Völlig schiefe Ringzeichnung; Ringzeichnung, die einen oder beide Vorderläufe erfasst bzw. erst auf den Hinterschenkeln beginnt; zu große Ringzacken (über 3 cm). Hinterlaufzeichnung, die einen oder beide Hinterläufe gänzlich bedeckt, d.h. Fehlen einer oder beider Manschetten. Zu weit nach vorne bzw. zu weit nach hinten versetzte Abgrenzung der Hinterlaufzeichnung, d.h. zu kurze Manschetten, die nur die Zehen erfassen oder zwischen den Zehen hindurchgehen bzw. zu lange Manschetten, die das Sprunggelenk erreichen.



Neue Klasseneinteilung in derAbteilung X

Bei Erzeugnisschauen jeder Art, gleichgültig ob diese als Sonder-schauen oder im Rahmen von Kaninchenschauen stattfinden, können Erzeugnisse bzw. Gestaltungen in folgenden Klassen ausgestellt werden:

1. Kaninchenfleisch
2. Gegenstände aus Kaninchenfellen
3. Angora-Wollerzeugnisse
4. Angora-Web-, Stick- und Knüpfwaren
5. Lederwaren
6. Gestaltungen mit weiteren Materialien, Medien und Techniken
6a) Materialgebundene Gestaltung
6b) Gestaltung mittels elektronischer Medien/Techniken (rabbit art)
7. Fellsortimente
8. Lehrbeiträge und Anschauungsmaterial

Die Klassen 1 bis 8 konkurrieren bei allen Schauen unter sich; sie können in Unterklassen aufgeteilt werden.
Die Klassen 1,5,6,7 und 8 können auch von Ausstellerinnen und Ausstellern beschickt werden, die nicht Mitglied in einer Handarbeits - und Kreativgruppe (kurz: Handarbeitsgruppe) sind.

Der Bewertung in den Klassen 1 bis 6 werden grundsätzlich 5 Positionen (5x 20 Pkt.) zugrunde gelegt.
In Klasse 7 (Fellsortimente) bleibt die bisherige Aufteilung in 4 Positionen (4x25 Pkt.).
In Klasse 8 erfolgt weiterhin nur eine Prädikatsbewertung.


Positionen der Klasse 6a:

1.Idee und Umsetzung des Themas (20 Pkt.);
2. Verarbeitung und Detailgenauigkeit (20 Pkt.);
3. Materialwahl und -beschaffenheit (20 Pkt.);
4. Arbeitsaufwand und Reichhaltigkeit (20 Pkt.);
5. Gesamteindruck (20 Pkt.)
= 100 Pkt.


Positionen der Klasse 6b:

1. Auswahl des Themas (20 Pkt.);
2. Umsetzung am PC (20 Pkt.);
3. Gestaltung der Begleitunterlagen (20 Pkt.);
4. Arbeitsaufwand und Reichhaltigkeit (20 Pkt.);
5. Gesamteindruck (20 Pkt.)
= 100 Pkt.

Die besonderen Gestaltungsmöglichkeiten der Klasse 6 sollen das Kreativpotenzial in den Handarbeitsgruppen fördern und vor allem auch Jungen und Mädchen in den Handarbeits- bzw. Jugendgruppen der Vereine ansprechen. Ideenreichtum und Kreativität der Kinder und Jugendlichen können und sollen hier mit solchen Materialien, Medien und Techniken entwickelt und gefördert werden, denen diese Altersgruppe ein besonderes Interesse entgegenbringt. Die in den Handarbeits- oder Jugendgruppen organisierten jungen und Mädchen können als Einzelaussteller oder im Rahmen von Gemeinschaftsarbeiten (Jugend Handarbeitsgruppe,Jugendgruppe) auftreten.

In der Klasse 6 können auch erwachsene Mitglieder der Vereine und Handarbeitsgruppen ausstellen.

Erläuterung zur Klasse 6a


In Klasse 6a „Materialgebundene Gestaltungen“ werden Gestaltungen mit anderen Materialien und Techniken als in den Klassen 2 biss üblich ausgestellt und bewertet. Zu den materialgebundenen Gestaltungen zählen Bastelarbeiten . Handarbeiten, z.B. Näharbeiten. Stick-, Strick-, Häkel- und Knüpfwaren (keine Angorawolle) sowie künstlerische und kunst- handwerkliche Gestaltungen.
Einteilung der Ausstellerklassen: Einzelteilnehmer: Jugendklasse 1 (6 bis 9 Jahre), Jugendklasse 2 (10 bis 13 Jahre), Jugendklasse 3 (14 bis 18 Jahre); Seniorenklasse (erwachsene Ausstellerinnen und Aussteller); Gruppenteilnehmer (Jugendgruppen und Handarbeitsgruppen). Die Ausstellergruppen konkurrieren jeweils untereinander.

Position 1 „Idee und Umsetzung des Themas":
Zu bewerten sind Ideenreichtum, Gestaltung, Aktualität und Bearbeitung des Themas. Es gibt keine Einschränkungen bei der Themenwahl. Besonders ehrreich erscheinen jedoch solche Themen, die einen Bezug zur Natur, zur Tierzucht, zur Kleintierzucht oder zur Rassekaninchenzucht, zum Natur- und Tierschutz sowie zu Jugendarbeit und Jugendschutz haben. Der Bezug zum gewählten Thema muss in der Ausführung klar erkennbar sein.


Position 2 „Verarbeitung und Detailgenauigkeit":
Die Arbeit ist danach zu bewerten, wie sauber und ordentlich z.B. Kanten, Ecken, Schnittseiten, Nähte und Klebestellen verarbeitet worden sind. Ferner ist zu berücksichtigen, wie detailgetreu gearbeitet worden ist. Hierzu sollten die Gegenstände bei der Begutachtung auch angefasst werden. Gestickte Motive, Seidenmalereien o.ä., die unter Glas geschützt sind, werden bewertet.


Position 3 „Materialwahl und -beschaffenheit":
Das gewählte Material soll zum Thema und zur Arbeit passen. Folgende Materialien können u.a. verarbeitet werden: Papier und Pappe, Bast, Stoffe, Leder, Felle und Wolle anderer Tiere, Filz, Holz, Gips, Ton und Stein, Glas und Kunststoffe, Heu und Stroh, Draht und Metall, Leinwand und Folien, Malfarben aller Art, aber auch viele andere Materialien. Bei allen Materialien soll darauf geachtet werden, dass sie themengerecht eingesetzt werden und in einem für die Lösung der Aufgabe geeigneten Zustand sind.


Position 4 „Arbeitsaufwand und Reichhaltigkeit“:
Die Bewertung richtet sich nach dem erkennbaren Arbeitsaufwand; Kriterien sind z.B.: Größe, Menge, Reichhaltigkeit, Anzahl und Vielfalt jeweils bezogen auf die Ausstellergruppen. Es gelten folgende Richtwerte für die Vergabe der vollen Punktzahl:
Gruppe

la: mind. 10 Stunden;

1b: mind. 15 Stunden;

1c: mind. 20 Stunden;

1d: mind. 25 Stunden;

2a: mind. 25 Stunden;

2b: mind. 30 Stunden.


Position 5 „Gesamteindruck :
Positiv zu bewerten sind die dekorative Aufmachung, die übersichtliche Präsentation und der Grad, in dem die Arbeit den Betrachter anspricht. Werden in den Positionen von 1 bis 4 bereits Mängel festgestellt, dann ist auch der Gesamteindruck beeinträchtigt und muss entsprechend bewertet werden. Die Katalognummer der Arbeit muss erkennbar sein; Namen oder Initialen der Aussteller/innen dürfen nicht angebracht oder aufgemalt sein. Arbeiten, die keinen erkennbaren Bezug zur Natur, zur Tierzucht, zur Kleintierzucht oder zur Rassekaninchenzucht bzw. zum Natur- und Tierschutz haben, können in dieser Position maximal 19 Pkt. erreichen

.
Leichte Fehler:
Unklarer Bezug zum gewählten Thema, wenig eigenständige Ideen, wenig konsequente Umsetzung. Verwendung wenig geeigneter Materialien. Unsaubere oder wenig sorgfältige Verarbeitung. Erkennbar geringer Arbeitsaufwand. Nachlässige Aufmachung oder unübersichtliche Präsentation. Fehlender Bezug zur Natur, zur Tierzucht, zur Kleintierzucht oder zur Rassekaninchenzucht sowie zum Natur- und Tierschutz.


Schwere Fehler:
Darstellung von Themen, die nicht mit dem Natur- und Tierschutz konform sind oder die nicht den Zielen des ZDRK entsprechen.


Erläuterung zur Klasse 6b

Die Klasse 6b „Gestaltung mittels elektronischer Medien (Techniken)“
ist hauptsächlich für alle Jugendmitglieder/innen gedacht, die keine eigenen Rassekaninchen halten können, oder für die aktiven Jungzüchter/innen und Züchter/innen, welche sich noch aktiver in die Vereinsarbeit und Werbung für unser Hobby einbringen möchten.
Das Konzept ist aus dem im Landesverband Württemberg und Hohenzollern eV. entstandenen Jugendprojekt „rabbit art“ entstanden und behält als Kurzbezeichnung auch dessen Namen und Logo. Es erweitert die Klasse 6 um den Bereich der elektronischen Medien.
In Klasse 6b ist alles das zugelassen, was mit dem PC erstellt wird und am PC wieder vorgeführt werden kann. Hierzu gehören z.B. aber auch Theater- oder Musikvorführungen, wenn die Grundlage hierfür am PC erstellt wurde. Das dargestellte Thema sollte einen Bezug zur Natur, zur Tierzucht, zur Kleintierzucht oder zur Rassekaninchenzucht sowie zum Natur- und Tierschutz haben.
Das Konzept „Gestaltung mittels elektronischer Medien (Techniken)“ kann mit Bewertung nur auf Landes- und Bundes-Kaninchenschauen durchgeführt werden. Eine Vorführung auf anderen Schauen und öffentlichen Veranstaltungen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit ist möglich, ja sogar erwünscht.
Die zur Bewertung vorgesehenen Unterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung bis zum angegebenen Termin bei derAusstellungsleitung eingereicht werden. Die erste in Augenscheinnahme durch zwei von der Ausstellungsleitung zu bestimmende Preisrichter erfolgt unabhängig voneinander am heimischen PCs, Die gemeinsame Bewertung durch diese zwei Preisrichter geschieht dann am Bewertungstag der Ausstellung.
Während der Ausstellung werden die eingereichten Gestaltungen auf entsprechend eingerichteten PC hintereinander vorgeführt,
gleichzeitig werden die eingereichten Begleitunterlagen gezeigt.
Hier bei der Vorstellung der eingereichten Begleitunterlagen befindet sich dann auch die jeweilige Bewertungsurkunde.


Einteilung der Ausstellerklassen:

Einzelteilnehmer:
Jugendklasse 1 (6 bis 9 Jahre),

Jugendklasse 2 (10 bis 13 Jahre).

Jugendklasse 3(14 bis 18 Jahre),

Seniorenklasse (erwachsene Ausstellerinnen und Aussteller);

Gruppenteilnehmer (nur Jugendgruppen). Die Ausstellergruppen konkurrieren jeweils untereinander,


Position 1 „Auswahl des Themas“:
Hier wird die Auswahl des Themas in Bezug auf die Idee, die Aktualität, z.B. in Bezug zum Natur- und Tierschutz sowie die Verbundenheit zur Natur, zur Tierzucht, zur Kleintierzucht oder Rassekaninchenzucht bewertet. Die Themen können in Form von PC-Fotoserien, Bildschirmschonern, lnternetseiten, Power-Point-Animationen, Video-Kurzfilmen oder als Musik - CD bzw. DVD o.ä. dargeboten werden.


Position 2 Umsetzung am PC‘:
Wie der Name des Konzepts schon aussagt, besteht die Aufgabe darin, die Darstellung eines gewählten Themas mittels elektronischer Medien umzusetzen; die Umsetzung muss konform mit dem Natur- und Tierschutz sowie mit den Bestimmungen des ZDRK sein. Hier kommt es auch auf die Umsetzung des gewählten Themas unter Zuhilfenahme der neuen Medien, eine klare Gliederung sowie eine einfache Benutzerführung an. Inwieweit dies gelungen ist, wird in dieser Position bewertet.


Position 3 „Gestaltung der Begleitunterlagen“:
Die Begleitunterlagen, z.B. die Umschlagshülle einer CD, ein Plakat oder ein Prospekt für eine Theater-oder Musik- aufführung usw. sollen auf den Inhalt des Programms aufmerksam und neugierig machen. Bewertet wird auch das Zusammenpassen der entsprechenden Begleitunterlagen mit der elektronischen Gestaltung. Inwieweit dies umgesetzt wurde, wird unter dieser Position bewertet.


Position 4 „Arbeitsaufwand und Reichhaltigkeit“:
Je reichhaltiger und umfassender die Gestaltung am PC, je differenzierter die Gestaltung der Begleitunterlagen gelungen ist bzw. je aufwändiger die Vorführung gestaltet ist, desto größer sind in der Regel die Reichhaltigkeit und auch der zu bewertende Arbeitsaufwand.


Position 5 ‚Gesamteindruck“:
Der Gesamteindruck des dargebotenen Themas im Zusammenwirken zwischen der Darstellung am PC bezw. auf der Bühne und den Begleitunterlagen wird bewertet.


Leichte Fehler:
Wenig Bezug zur Natur, zur Tierzucht, zur Kleintierzucht oder zur Rassekaninchenzucht sowie zum Natur- und Tierschutz. Kleine Programmfehler bei der PC-Ausführung oder leichte Fehler in den mit eingereichten Begleitunterlagen.


Schwere Fehler:
Fehlende Begleitunterlagen. Nicht auf Standard-PC lauffähige Einreichungen, bei diesen sind die entsprechenden technischen Geräte nach vorheriger Absprache mit der Ausstellungsleitung vom Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin selbst zur Verfügung zu stellen) Darstellung von Themen, die nicht mit dem Natur- und Tierschutz konform sind oder die nicht den Zielen des ZDRK entsprechen.

Schlussbestimmungen: Mit der Abgabe der zu bewertenden Unterlagen an die Ausstellungsleitung werden auch die Rechte zur Veröffentlichung mit übertragen. Dieses Übertragen der Urheberrechte bezieht sich auch auf den Zeitraum nach der Ausstellung. Nach Ablauf der Ausstellung können diese dann vom jeweiligen Ausrichter der Schau und dem ZDRK weiterhin für Werbezwecke im Sinne von Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Eine kommerzielle Nutzung darf es ohne die Einwilligung des ursprünglichen Urhebers nicht geben.


Preisverteilung in Klasse 6:


Uber die Vergabe höchster Preise
entscheidet bei gleicher Punktzahl
und gleicher Wertnote der Vergleich folgender Positionen:
.die höhere Bewertung in Pos. 2,
2. die höhere Bewertung in Pos. 5,
3. die höhere Bewertung in Pos. 4.



Erläuterungen zur Klasse 8


In der Klasse 8 „Lehrbeiträge und Anschauungsmaterial“

Hier gibt es nur Prädikatsbewertungen.
Hier soll gezeigt werden, wie z.B. ein Rohfell behandelt werden muss und wie nicht. Ebenfalls können, um den Besuchern die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten des Anfertigens von Pelzgegenständen zu erklären, angefangene Pelzsachen in den verschiedenen Stadien der Herstellung demonstriert werden. Aufklärungstafeln erläutern, wie viele Felle zu welchen Gegenständen gebraucht werden, wie viel Gramm Angorawolle in welchen Sortierungen ein einzelnes Angorakaninchen erzeugt und wie viel Wolle für die Herstellung z.B. eines Pullovers erforderlich ist.
Lehrreich sind ferner Beispiele guter Stallbauten. Solches Anschauungsmaterial steht immer in einem direkten Bezug zur Rassekaninchenzucht.
Besonders geeignet sind auch Lehrbeiträge, die einen Bezug zur Natur, zur Tierzucht, zur Kleintierzucht oder zur Rassekaninchenzucht sowie zum Natur- und Tier- schutz haben oder welche die Grundsätze darstellen, die für die Rassekaninchenzucht gelten. Lehrbeiträge können in Form von schriftlichen Beiträgen, Vorträgen und/oder Tafeln mit bildlichen bzw. grafischen Darstellungen gestaltet werden.
Das Prädikat „vorzüglich“ kann vergeben werden; es muss von einem/einer zweiten amtierenden Preisrichter/in oder von einem Obmann/einer Obfrau gegengezeichnet werden.




Änderung bzw. Ergänzung der AAB (Bundesschauen)


Folgende Änderungen bzw. Ergänzungen bei den Bestimmungen über die Durchführung von Bundes-Kaninchenschauen (BS) und Bundes-Rammlerschauen (BRS) wurden festgelegt

In der Abteilung X (Erzeugnisse) wird im Einzelwettbewerb der Titel „Deutsche Meisterin/ Deutscher Meister‘ einer Ausstellerin/eines Ausstellers für 2 Erzeugnisse zuerkannt. Dieser Titel wird jeweils
• einmal in Klasse 1b (Bestleistung Fleischgerichte),
einmal in Klasse 2 (Bestleistung Fell),
• einmal in Klasse 3/4 (Bestleistung Angorawolle),
• einmal in Klasse 6a (Bestleistung Materialgebundene Gestaltungen)
vergeben, sofern jeweils mindestens 3 Ausstellerinnen/Aussteller die obige Bedingung zur Teilnahme an der Meisterschaft erfüllen (d.h. jeweils 2 Nummern).

Weiterhin wird im Gruppenwettbewerb der Titel „Beste Handarbeits- und Kreativgruppe‘ vergeben; hierzu werden 3 Erzeugnisse von mindestens 3 Aussteller/innen zum Wettbewerb herangezogen.
Dieser Titel wird jeweils
• einmal in Klasse 1b (Bestleistung Fleischgerichte),
• einmal in Klasse 2 (Bestleistung Fell),
* einmal in Klasse 3/4 (Bestleistung Angorawolle),
• einmal in Klasse 6a (Bestleistung Materialgebundene Gestaltungen)
vergeben, sofern jeweils mindestens 3 Handarbeits- und Kreativgruppen die obigen Bedingungen zur Teilnahme an der Meisterschaft erfüllen (d.h. jeweils 3 Nummern von mindestens 3 Ausstellerinnen/Ausstellern einer Gruppe).


Sieger- und Ehrenpreise:
Bei den BS werden Staats-Ehrenpreise, ZDRK - Ehrenpreise und Landesverbands-Ehrenpreise nur auf Zuchtgruppen vergeben;

Bei den BRS werden vorstehende Preise auf Einzeltiere vergeben.


Bundessieger und Klassensieger sind bei BRS und BS vorab als höchste Preise auf Einzeltiere zu vergeben; dies gilt auch für die Jugendabteilung.
Der Bundessieger wird auf das beste Tier einer Rasse bzw. Klasse vergeben.


Der Bundesssieger wird auf das beste Tier einer Rasse bezw. Klasse vergeben, wenn 30 Tiere angemeldet wurden; bei 60 und mehr Tieren einer Rasse bzw. Klasse werden bei den BS zwei Bundessieger vergeben; dabei sind beide Geschlechter zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden bei allen Rassen bzw. Klassen mit entsprechender Beschickungszahl Klassensieger auf die nächst besten Tiere vergeben. Jeder Preisrichter bekommt einen Klassensieger zur Vergabe zugeteilt; er vergibt den ihm zugeteilten Klassensieger auf sein höchst bewertetes Tier.
Bei den B5 werden in der Erzeugnis - Abteilung ebenfalls Bundessieger und Klassensieger als höchste Preise vergeben. Der Titel „Bundessiegerin/Bundessieger“ ist auf das beste Erzeugnis in jeder Klasse zu vergeben, sofern in dieser Klasse min. 30 Nummern ausgestellt wurden. Der Titel „Klassensiegerin/Klassensieger“ ist zu vergeben auf jeweils 20 weitere Erzeugnisse in dergleichen Klasse oder, wenn in einer Klasse weniger als 30, aber min. 20 Erzeugnisse ausgestellt wurden.


Die Siegerpreise sind vom Ausrichter zu beschaffen und aus den Kostenbeiträgen zu finanzieren.
Arno Dieterich Geschäftsführer der ZDRK-Standardkommision