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Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat bei ihren Sitzungen in Templin und Ulm eine Reihe zuchtlenkender und weitergehender Beschlüsse gefasst. Hier eine zusammenfassende Bekanntmachung: 1. Tierschutzgerechter Umgang mit der Daumenkralle Der Text zu Position 2 - Schwere Fehler (Standard-Ergänzungsblätter 2011, Seite 23) wird wie folgt ergänzt: „Fehlen einer oder mehrerer Krallen mit Ausnahme der Daumenkrallen (Die Daumenkralle bleibt unberücksichtigt, wenn sie fehlt oder andersfarbig ist oder anderweitig anatomisch verändert ist.) Diese Textergänzung wird in den zu erstellenden neuen Standard übernommen, ist aber ab sofort bei der Bewertung anzuwenden.
2. Zuordnung neuer Rassen Die Fachkommission hat beschlossen, die Zwergkaninchen-Löwenkopf (ZwKLk) und die Genter Bartkaninchen (GBK) - letztere nach ihrer Anerkennung - in die Abteilung 7 Langhaarrassen einzuordnen einschließlich der entsprechenden Clubzuordnung.
3. Bewertung der Deck- und Unterfarbe der Deutschen Riesen, gelb Auf dem Hintergrund der farblichen Entwicklung der Kleinsilberkaninchen hat die Fachkommission auf Antrag der AG der Riesenclubs für die Positionen 5 und 6 der DR, gelb einen eigenen Standardtext verabschiedet, der dem Zuchtstand und den genetischen Bedingungen Rechnung trägt:nkrafttreten 1. Oktober 2014
4. Standard der Grauen Wiener Auf dem Hintergrund beobachteter Fehlentwicklungen zum gedrungen, blockig wirkenden Typ wird die Typbeschreibung um die Anforderung eines leicht gestreckten Körpers ergänzt, wie sie sich ansonsten bei den anderen Wienerrassen im Standardtext findet: „Der Körper ist leicht gestreckt, walzenförmig, vorne und hinten gleich breit, mit einer ebenmäßigen Rückenlinie versehen und hinten gut abgerundet.“ Diese Textergänzung wird ebenfalls in den zu erstellenden neuen Standard übernommen. Bei der Zucht und Bewertung sollte schon jetzt darauf geachtet werden, dass der Typ des Wienerkaninchens nicht verloren geht.
5. Deckfarbe und Gleichmäßigkeit Die Deckfarbe ist sattgelb, mit gutem Glanz versehen und muss sich über den gesamten Körper im sichtbaren Bereich gleichmäßig erstrecken. Die Deckfarbe am Bauch, an der Unterseite der Blume und an den Innenseiten der Vorder- und Hinterläufe sowie im Bereich der Wildfarbigkeitsabzeichen ist weiß bis cremefarbig. Die Augenfarbe ist braun, die Krallenfarbe ist hornfarbig. Leichte Fehler: Etwas stumpfe, glanzlose Deckfarbe; leichte Farbabweichungen; etwas dunkler Anflug am Ohrenrand; leichter Rostanflug. Schwere Fehler: Weiße Flecken in der Deckfarbe oder an den Ohrenrändern. Gänzlich schwarzer Ohrenrand. Starker Rostanflug. Zweierlei oder andere als die geforderte Augen- oder Krallenfarbe.
6. Unterfarbe Die Unterfarbe ist etwas heller als die Deckfarbe. Sie soll rein sein und wird zum Haarboden hin heller bis weißlich. Die Bauchunterfarbe ist insgesamt heller und am Haarboden weiß. Leichte Fehler: Leichter bräunlicher Anflug unter der Decke. Etwas durchsetzte Unterfarbe. Angedeutete Zwischenfarbe Schwere Fehler: Stark unreine oder gänzlich im Farbton abweichende Unterfarbe. Ausgeprägte Zwischenfarbe.
5. Bewertung der Krallenfarbe bei den Punktscheckenrassen Da farbige Krallen infolge des Einsatzes homozygot einfarbiger Elterntiere vermehrt auftreten, hat die Fachkommission einem Antrag der AG der Scheckenclubs vor allem unter dem Aspekt tierschutzkonformer Zuchtentscheidungen stattgegeben und beschlossen, die Bestimmungen zur Bewertung der Krallenfarbe bei den Punktscheckenrassen zu ändern und ebenfalls bei allen Rassen mit Mantel- und Dalmatinerzeichnung anzuwenden; die Einarbeitung in den Standardtext erfolgt analog.
Textergänzung: „Die Krallen sind pigmentlos (weiß); eine einzelne farbige Kralle gilt als leichter Fehler.“ Leichte Fehler: (Zusatz) „eine einzelne farbige Kralle (0,5 Punkte)“ Schwere Fehler: (neu) „mehr als eine farbige Kralle“ Inkrafttreten 1. Oktober 2014 /Ergänzung 2015
6. Bewertung der homozygot vollständig farbigen Tiere bei den Punktscheckenrassen Nach dem Abschluss langjähriger intensiver Beratungen hat die Fachkommission mit dem Ziel der gesicherten Umsetzung der entsprechenden Zuchtrichtlinie vom 17. 11. 2001 Beschlüsse zur Erarbeitung von Bewertungsbestimmungen für homozygot einfarbige Punktschecken gefasst. Die entsprechenden Bewertungshinweise zur Einzeltierbewertung für die Rassen DRSch, RhSch, KlSch, ESch und ZwSch wurden beraten und verabschiedet; sie werden in der Fachpresse und in der Lehrschrift als Ergänzungsblätter zur Entnahme veröffentlicht und in den künftigen Standardtext eingearbeitet. Hinsichtlich der Tiermeldung und Einordnung bei Ausstellungen werden sie wie ein eigener Farbenschlag behandelt; Inkrafttreten 1.10.2015. Weitere Hinweise zur Bewertung der Homozygoten anderer Rassen (z.B. Marderrassen) sind im Beratungsprozess und sollen ebenfalls eingearbeitet werden.
7. Anwendung auf die Bewertungsform „Häsin mit Jungtieren“ (AAB § 20 und Standard, S. 13) Der Text von AAB § 20 Absatz 4 erhält zurzeit folgende Fassung; Inkrafttreten 1.10.2015:
„Sichtbar schwere Fehler bei einem Jungtier mindern jeweils die Wertnote. Bei den spalterbigen Rassen bleiben die nicht standardgemäß gefärbten oder gezeichneten Jungtiere (z.B. homozygote Dunkelmarder/Dunkelsiamesen oder schwach gezeichnete bzw. Dunkelschecken) diesbezüglich unberücksichtigt, so¬fern die oben vorgeschriebene Mindestzahl standardgemäßer Jungtiere erreicht ist; sofern das Muttertier homozygot ist erfolgt die Bewertung bei den Punktscheckenrassen nach den besonderen Bewertungshinweisen und bei den übrigen Rassen (z.B. homozygote Dalmatiner-Rexe, Marder usw.) nach dem Gesamteindruck in den Positionen 1 bis 3.“
8. Standard der Satin - Fellhaarlänge Auf Antrag der AG der Satin-Clubs wurde beschlossen, die Angabe zur Fellhaarlänge bei den Satinrassen (Standard S. 32) zu korrigieren: Die ideale Fellhaarlänge beträgt ca. 3,0 cm.
9. AAB - Siegerpreisvergabe auf Bundes-Kaninchenschauen und Bundes-Rammlerschauen Im Text der AAB für BKS und BRS (Seite 34, zweiter Absatz) wird der Passus „der Bundessieger bzw.“ gestrichen, da eine Zusammenlegung nur dann erfolgt, wenn weniger als 30 Tiere gemeldet wurden und damit die Voraussetzung für die Vergabe des Titels „Bundessieger“ (S. 33 unten) nicht gegeben ist. Der Text lautet:
Bei zusammengelegten schwach besetzten Rassen und Farbenschlägen, die eine eigene Klasse bilden, wird der Klassensieger auf das höchst bewertete Tier innerhalb dieser Klasse vergeben. Hier sind ebenfalls der Obmann/die Obleute und ggf. die Vergabekommission zu beteiligen.10. AAB - Ergänzung von § 28
Der erste Absatz von § 28 AAB erhält folgende Ergänzung: AAB § 28
Anweisungen für den Preisrichter und die Schauleitung
Das Preisrichteramt ist ein Ehrenamt. Die für die Tätigkeit gewährte Vergütung gilt als Aufwandsentschädigung. Die von der Ausstellungsleitung verpflichteten Preisrichter sind nach den festgelegten Sätzen zu entschädigen. Die Fahrvergütung der PR erfolgt nach dem Tarif der Bundesbahn (2. Klasse); bei Benutzung des eigenen PKW können für Landesverbands-Kaninchenschauen (LKS), Landesverbands-Rammlerschauen (LRS) und Landesverbands-Clubschauen (LCS) besondere Sätze festgelegt werden, und zwar in Absprache zwischen dem jeweiligen Landesverband und dem DPV, jedoch nicht unterhalb der für BKS und BRS festgelegten Sätze (vgl. AAB Seite 31).
11. Zuchtrichtlinie Da die Fachkommission im Falle von Anfragen aus den Landesverbänden vermehrt feststellen musste, dass eine umfassende und systematische Zucht- und Kennzeichnungsordnung fehlt und wichtige Bestimmungen zur Zucht und Kennzeichnung, zu Zuchtgemeinschaften usw. schwierig in verstreuten Veröffentlichungen aufzufinden sind, hat die Fachkommission beschlossen, eine möglichst kurzfristige Erstellung einer Richtlinie in der Zuständigkeit des Referenten für Zucht und Schulungswesen in die Wege zu leiten. Diese Richtlinie befindet sich im Beratungsprozess.
12. Urkunde für Bewertungen nach dem EE-Standard entsprechend AAB § 13, Abs. 1+2 Die für solche Bewertungen notwendige Urkunde liegt in gedruckter Form vor und ist bei den Drucksachenverteilerstellen erhältlich. Es wird festgestellt, dass entsprechende mit einem Schauprogramm erstellte Urkunden ebenfalls verwendbar sind.
13. Anerkennung von Rassen/Farbenschlägen Aufgrund der auf der BRS in Ulm festgestellten Qualitätsentwicklung und der nachgewiesenen Breitenentwicklung werden die Blauen Holicer zum Beginn des Zuchtjahres 2016 (1.10.2015) als neue Rasse anerkannt. Der Standardtext wird in der Fachpresse und in der Lehrschrift zum Heraustrennen veröffentlicht und in den künftigen Standardtext eingearbeitet.
Hinweis: Nachzuchttiere dieser Rasse sind weiterhin bis zum 30. September 2015 mit "N" zu kennzeichnen, wofür die entsprechende Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung ist.
14. Neuzüchtungen Aufgrund der Erfüllung der Zulassungsbedingungen wurden folgende weitere Farbenschläge bereits zugelassener Neuzüchtungen in das Anerkennungsverfahren aufgenommen: Zwergwidder-Satin thüringerfarbig, Klein-Rexe, castorfarbig, Klein-Rexe dalmatiner schwarz-weiß und Klein-Rexe schwarz.
Nicht zugelassen wurde der Farbenschlag Zwergwidder lohfarbig schwarz gescheckt mit Mantelzeichnung. Es handelt sich um eine Grundsatzentscheidung auf der Grundlage des gültigen Texts im Standard 2004 und im EE-Standard 2012: „Anerkannt sind ferner - mit der unten folgenden Einschränkung - weitere Farbenschläge mit Zeichnung bzw. Abzeichen; für sie ist eine Kombination mit der Mantelscheckung nicht zugelassen.“ Eine Nachreichung weiterer Anträge für diese Variante erübrigt sich demzufolge.
15. Perspektiven der Standardentwicklung Da eine schnelle Einführung des EE-Standards 2012 aus fachlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich ist, hat die Fachkommission Beschlüsse zu einer stufenweisen Vorbereitung der Einführung des Europastandards im ZDRK auf den Weg gebracht. In einem ersten Schritt soll mittelfristig ein komplett verbesserter und angepasster ZDRK-Standard herausgegeben werden: „verbessert“ bedeutet: Einarbeitung der seit 2004 erfolgten Korrekturen und ergänzenden Beschlüsse, Einarbeitung systematischer Querverweise zur AAB und ggf. zur neu zu erstellenden Zuchtrichtlinie (vgl. Punkt 6°) sowie fachliche Aufarbeitung; „angepasst“ bedeutet z.B. Übernahme des EE-Bewertungsspiegels [allerdings soll das Gewicht entsprechend der Bewertungspraxis an erster Stelle stehen: 10 20 20 15 15 15 5] sowie kontrollierte Übernahme der Ohrenmaße für alle Rassen. In einem zweiten Schritt soll versucht werden, diese Verbesserungen einschließlich der im aktuellen Europastandard fehlenden Abteilungen in einen umfassenden EE-Standard einzuarbeiten, der dann übernommen werden kann. Dieser Prozess wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Das Motto lautet: „Der Weg führt mit Geduld über einen angepassten deutschen Standard nach Europa.“
Erwin Leowsky, Vorsitzender der ZDRK-Standardkommission,
Walter Hornung, Redaktion
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Die Standard-Fachkommission des ZDRK informiert
1. Beschlüsse zum Standard und zur AAB – Sitzung vom 10. Juni 2015 in Oberhof
1.1 Standardtext – Allgemeiner Teil – Standard, Seite 41 Aufgrund der Eingabe der AG der Satin-Clubs und in Fortführung der in Ulm getroffenen Beschlüsse hat die Fachkommission entschieden, die Hinweise zur Bewertung der Farbe Weiß zu ergänzen, um fachlich unkorrekte Verwechslungen von "gelbem Anflug" mit den Anforderungen an die Elfenbeinfarbe zu vermeiden. Hinter den leichten und schweren Fehlern folgt die Ergänzung zur Farbe Elfenbein:
"Besonderer Hinweis für die elfenbeinfarbigen Farbenschläge der Haarstrukturrassen (Abteilung V):
Bei den elfenbeinfarbigen Farbenschlägen der Haarstrukturrassen ist eine rein-weiß glänzende Farbe oder eine weiß-glänzende Farbe mit nur schwacher, leicht elfenbeinfarbiger Tönung ein Hinweis auf einen möglichen Strukturmangel. Bei diesen Farbenschlägen wird die elfenbeinfarbige Tönung intensiv am ganzen Körper verlangt und darf nicht bestraft werden." Ein Querverweis auf diese Ergänzung soll im nächsten Standard bei allen Rassen der Abteilung V aufgenommen werden, bei denen die Farbe Elfenbein vorkommt (auch Sa Rh, Sa Kal).
1.2 Standardtext – Dalmatiner-Rexe – Standard, Seite 265 Der Ulmer Beschluss zur Bewertung pigmentierter Krallen bei Scheckenrassen (Kaninchenzeitung 7/8I2015, Seite 123 ff.) wird für die Rassen mit Dalmatinerzeichnung revidiert, da er eine Verschärfung der Bestimmungen bedeuten würde. Nach wie vor ist die Bestimmung im Text der Standardbeschreibung 2004 anzuwenden: “Einzelne farbige Krallen beeinträchtigen den Wert eines Tieres nicht und bleiben unberücksichtigt.“
1.3 AAB - Vergabe von Bundessiegern und Klassensiegern - AAB S. 33/34 Der bereits auf der Sitzung in Ulm beratene Text der AAB für die Vergabe der o.g. Auszeichnungen auf sog. "schwach besetzte" Rassen und Farbenschläge (vgl. Kaninchenzeitung 7/8I2015, Seite 123 ff.) wurde aufgrund von Nachfragen konkreter formuliert und hinsichtlich der Auszeichnung von Neuzüchtungen ergänzt. Der zweite Absatz auf Seite 34 erhält folgende Fassung:
Farbenschläge einer Rasse, die nicht eigenständig bereits die erforderlichen 30 Tiere erreicht haben, werden innerhalb dieser Rasse zusammengelegt und bilden eine oder mehrere eigene Klassen. Auf diese sind Bundessieger und Klassensieger entsprechend zu vergeben. Hier sind ebenfalls der Obmann/die Obleute und ggf. die Vergabekommission zu beteiligen. Rassen, die nicht eigenständig die erforderlichen 30 Tiere erreichen, können zusammengelegt werden. Hier können jedoch nur Klassensieger vergeben werden. Auf Neuzüchtungen können nur Klassensieger vergeben werden; die entsprechenden Voraussetzungen müssen gegeben sein.“ Diese Textfassung enthält eindeutigere Vorgaben. Sie wurde von der Fachkommission einstimmig beschlossen und auf der Sitzung des Erweiterten Präsidiums am 13. Juni entsprechend der Geschäftsordnung verabschiedet.
2. Hinweis zum Standardtext der Blauen Holicer und Blauen Wiener Der offizielle Standardtext für diese ab dem 1.10.2015 neu anerkannte Rasse - bereits veröffentlicht im offiziellen Fachorgan des ZDRK (vgl. Kaninchenzeitung 7/8I2015, Seite 123 ff.) und in der Lehr- und Informationsschrift des ZDRK (Nr. 73/Juni 2015, Seite 164 f.) - ist mit entsprechender Einpassung der Seiten zur Einordnung in das Ringbuch über die Drucksachenverteilerstellen erhältlich.
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die dort festgehaltene kulantere Beschreibung der Anforderung an die Augenfarbe in einer Übergangszeit – etwa bis zum Erscheinen eines neuen Standards - bei der Bewertung verbindlich zu beachten ist. Im Rahmen der weiteren Entwicklung der Zucht sollte jedoch eine Annäherung an die im Standardtext der Blauen Wiener (Seite 93) festgehaltene Anforderung angestrebt werden. Bei einigen Zuchten der Blauen Wiener selbst ist diese Abweichung in der Augenfarbe auch zu beobachten; sie sollte bei dieser Rasse bereits heute entsprechend dem Grad der Abweichung bei der Bewertung gemäß dem Standard Berücksichtigung finden (leichte oder schwere Fehler).
3. Hinweis zu personellen Veränderungen und Geschäftsvorgängen Der bisherige Redaktionsleiter Walter Hornung ist aus Altersgründen aus der Kommission ausgeschieden. Ab sofort wird die Redaktionsarbeit nahtlos fortgeführt durch das auf der Jahreshauptversammlung des ZDRK in Oberhof einstimmig gewählte Kommissionsmitglied Bernd Graf, Vorsitzender des LV Rheinland-Pfalz. Anträge an die Kommission sind ab sofort an Bernd Graf – Am Kirschgarten 62 – 67434 Neustadt – Mail: graf(at)zdrk.de zu richten. Weiteres frei gewähltes Kommissionsmitglied ist der technische Leiter des DPV Günter Möller, dessen Wahl ebenso einstimmig war. Dem neu gewählten Ersatzmitglied Mike Hennings, Vorsitzender des LV Sachsen-Anhalt, fehlte zur Einstimmigkeit nur eine Stimme.
Erwin Leowsky, Vorsitzender der ZDRK-Standardkommission Walter Hornung, Redaktion (bish.) Bernd Graf, Redaktion
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