STANDARDÄNDERUNGEN 2013
Beschluß vom 01.02.2013

Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat bei ihrer Sitzung am 01. Februar 2013 anlässlich der BRS in Oldenburg u.a. folgende Beschlüsse gefasst:

1. Zulassung von Neuzüchtungen
Da die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, wird folgende neue Neuzüchtung zugelassen und in das Anerkennungsverfahren aufgenommen:

=>    Klein-Rexe, luxfarbig.

Die entsprechenden Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigungen können durch die Landesverbände erteilt werden. Die von den Antragstellern vorgelegte Musterbeschreibung wurde beraten und von der Redaktion bearbeitet; diese offizielle Musterbeschreibung kann ab sofort bei der Redaktion angefordert werden.

2. Zulassungstermine
Für neue Neuzüchtungen, welche die Zulassungsbedingungen erst in der Mitte des Zuchtjahres erfüllen (Juni-Sitzung der Standard-Fachkommission), können die Züchtungsgenehmigungen erst mit Beginn des folgenden Zuchtjahres (1. Oktober) von den Landesverbänden erteilt werden.

3. Anpassung der Beurteilung von Biss- und Risswunden für die Zwergwidder
Aus Gründen der Gleichbehandlung bei vergleichbarer Ohrenlänge werden die Zwergwidder den kleinen Rassen diesbezüglich gleichgestellt. Der Text der schweren Fehler (Standard 2004, Einlegeblatt, Seite 23) erhält folgende Fassung:
"Biss- oder Risswunden an Kopf oder Ohren bei großen und Mittelrassen von mehr als 15 mm, bei den kleinen Rassen und den Zwergwiddern von mehr als 10 mm und bei den übrigen Zwergrassen von mehr als 5 mm Länge. (Verletzungen, die während der Ausstellung verursacht wurden, bleiben unberücksichtigt.)"
Selbstverständlich gelten die angegebenen Maße wie bisher auch für die entsprechenden Rassen der Abteilungen V, VI und VII.



Beschluß vom 13.12.2013



Die Standard-Fachkommission des ZDRK informiert

Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat bei ihrer Sitzung am 13. Dezember 2013 anlässlich der 31. Bundes-Kaninchenschau in Karlsruhe eine Reihe Zucht lenkender Beschlüsse gefasst. Hier die wichtigsten Informationen:

1. Bewertung andersfarbiger Spür- und Tasthaare
Zur Vermeidung nicht-tierschutzkonformer Handlungen beim Schaufertigmachen erhält der entsprechende Text auf Seite 42 des Standards 2004 folgende Fassung:

Hinweis zu den Spürhaaren und Tasthaaren:
Andersfarbige Spürhaare und Tasthaare als die Grund- bzw. Zeichnungsfarbe bleiben unberücksichtigt.

Erläuterung: Die Spürhaare und die seitlich am Kopf auf der Backenwölbung hervorstehenden Tasthaare sind Orientierungsorgane, deren Entfernung Schmerzen bereiten würde. Der vorstehende generelle Hinweis zur Bewertung gilt für alle Rassen und Farbenschläge, d.h. auch für jene, bei denen bisher in der Rassebeschreibung gegebenenfalls andere Maßgaben zur Bewertung im Falle farblicher Abweichung der o.g. Haararten stehen.

2. Bewertung der Position 6 „Farbe" beim Lohkaninchen und bei den Loh-Rexen

Aus dem Text der leichten Fehler wird demzufolge die Fehlerangabe „Weiße Spürhaare im Bereich der Deckfarbe.“ gestrichen:

Leichte Fehler:
Geblümte oder melierte Schnauze. Unreiner Kopf. Leicht mit andersfarbigen Haaren durchsetzte Deckfarbe. Angedeutete Zwischenfarbe (außer im Bereich der Seitenspitzen). Cremefarbig aufgehellte Unterfarbe am Bauch. Leichter Rostanflug.

Erläuterung zur Bewertung der Fehlerangabe „unreiner Kopf": Die bei den Lohkaninchen, Loh-Rexen und lohfarbigen Farbenschlägen anderer Rassen deutlich hervorstehenden und lohfarbig gespitzten Tasthaare auf den Backen dürfen nicht als „unreiner Kopf" bewertet werden; ein unreiner Kopf liegt beispielsweise dann vor, wenn andersfarbige Haare – weiß oder lohfarbig - an anderen Kopfpartien (etwa im Stirnbereich) vorhanden sind.



3. Angleichung der Gewichtsbewertung bei den Rexkaninchen
Die Bewertungsbestimmungen für die Position 1 „Gewicht" der Rexkaninchen werden vereinheitlicht. Für die Anpassung der Gewichtsanforderungen ist eine Übergangszeit bis zum 1. Oktober 2016 vorgesehen.
Erläuterung zum Verfahren: Die Untergrenze des Normalgewichts bei den Feh-, Lux-, Loh-, Marder- und Russenrexen wird um 250 Gramm erhöht, bei den übrigen Rexen wird sie um 250 Gramm gesenkt, sodass die Untergrenze des Normalgewichts somit einheitlich 3250 Gramm betragen wird. Die Obergrenze des Normalgewichts, d.h. das Höchstgewicht, wird einheitlich auf 4500 Gramm festgelegt. Mit Beginn des Zuchtjahres 2016 gilt folgende Vorschrift für die Gewichtsbewertung der Rexkaninchen:



Gewichtsbewertung

2,75 kg 17 P.
2,75 kg bis 3,00 kg 18 P.
3,00 kg bis 3,25 kg 19 P.
über 3,25 kg 20 P.
Höchstgewicht 4,5 kg
1. Gewicht
Normalgewicht über 3,25 kg. Mindestgewicht 2,75 kg. Höchstgewicht 4,50 kg
In der Übergangszeit bis zum Beginn des Zuchtjahres 2017 (1. Oktober 2016) sind die bisherigen Tabellen oder die vorstehende Neuregelung jeweils zum Vorteil des Tieres anzuwenden.
Die Neuregelung der Gewichtsbewertung dient u.a. der klareren Abgrenzung der Rassen Rexkaninchen und Klein-Rexe.


4. Zulassung von weiteren Farbenschlägen bei den Neuzüchtungen
Da die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, werden folgende Farbenschläge zugelassen und in das Anerkennungsverfahren aufgenommen:Klein-Rexe, blau,

Löwenköpfchen, japanerfarbig.Die entsprechenden Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigungen können durch die Landesverbände erteilt werden. Die offiziellen Musterbeschreibungen wurden überarbeitet und können ab sofort bei der Redaktion angefordert werden.
Hinweis zur Krallenfarbe der rhönfarbigen und japanerfarbigen Löwenköpfchen: Hier gelten die Bewertungsvorschriften der Japaner und Rhönkaninchen und aller japanerfarbigen und rhönfarbigen Rassen/Farbenschläge anderer Rassen. Aus aktuellem Anlass sei erneut darauf hingewiesen, dass bei diesen Rassen/Farbenschlägen zweierlei Krallenfarbe weder ein leichter, noch ein schwerer Fehler ist, solange die Krallen pigmentiert sind; bereits eine pigmentlose Kralle ist jedoch ein schwerer Fehler.

5. Zulassung der Zwergwidder-Angora, weiß Blauaugen als Neuzüchtung
Aufgrund der Erfüllung der neuen Zulassungsbedingungen für Rassen - mindestens 10 Anträge, hereingereicht durch mindestens 5 Landesverbände - hat die Standard-Fachkommission des ZDRK die Zwergwidder-Angora, weiß Blauaugen nach ausführlicher Beratung und Abwägung des Für und Wider mit sofortiger Wirkung als Neuzüchtung zum Anerkennungsverfahren zugelassen.
Hinweise: Die Zulassung erfolgt - angesichts der aktuellen Entwicklung bei den Zuchten der Rasse Angora und deren Farbenschläge - unter anderem in der Erwartung, dass durch eine positive Entwicklung eines gesunden Bestandes an Zuchten und Zuchttieren der ZwWA neben den anderen Fördermaßnahmen, die im Rahmen der 31. BKS in Karlsruhe für die Erhaltungszuchten eingeleitet wurden, ein weiterer Beitrag zur Sicherung des Angora-Fellhaar-Gens (vv - internat. ll) als genetische Ressource sowie zur Stärkung der Mitglieder- und Tierzahlen in den Angora-Abteilungen geleistet werden kann. Die Fachkommission verbindet mit der Zulassung dieser Neuzüchtung die ausdrückliche Empfehlung, dass seitens der Standardkommissionen der Landesverbände nur solchen Antragstellern eine Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigung erteilt wird, bei denen aufgrund der Kenntnislage zu erwarten ist, dass sie den besonderen Anforderungen einer Angorazucht im Kleinformat gewachsen sind und die Voraussetzungen für eine tierschutzkonforme Zuchtpraxis erfüllen (z.B. Schurintervalle und Handhabung der Schur, besondere Buchtengröße und Buchtengestaltung). Sollten im Laufe des Anerkennungsverfahrens generelle tierschutzrelevante Probleme bei dieser Rasse erkennbar werden, die zurzeit nicht ersichtlich sind, behält sich die Fachkommission die Möglichkeit vor, die Streichung der ZwWA aus dem Anerkennungsverfahren aufgrund der neuen Erkenntnisse ohne weitere Vorankündigung zu beschließen.
Die entsprechenden Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigungen können durch die Landesverbände erteilt werden. Die vorläufige Musterbeschreibung wurde bearbeitet und kann ab sofort bei der Redaktion angefordert werden.



6. Verlängerung des Anerkennungsverfahrens - Farbenzwerge, wildfarben-weiß:
Da die Bedingungen für eine Anerkennung noch nicht erfüllt sind, wird das Anerkennungsverfahren für die Farbenzwerge, wildfarben-weiß mit Mantelzeichnung ein letztes Mal verlängert, und zwar um weitere 2 Jahre bis zur 32. Bundes-Kaninchenschau im Dezember 2015.

7. Anerkennung von Rassen bzw. Farbenschlägen
Folgende Rassen/Farbenschläge, deren Anerkennungsverfahren mit Auflagen bis Dezember 2013 verlängert worden war, werden unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Entwicklung zum Beginn des Zuchtjahres 2015 (1. Oktober 2014) anerkannt und in den Standard aufgenommen:Champagne-Silber,

Mecklenburger Schecken, thüringerfarbig,

Zwergschecken, thüringerfarbig,

Schwarzgrannen-Rexe.
Da alle Voraussetzungen hinsichtlich Verbreitung, Bestandssicherheit, Ausstellungsaktivität und Qualitätsentwicklung bereits gegeben sind, werden dieLöwenköpfchen, rhönfarbig
ebenfalls zum vorgenannten Zeitpunkt als neue Rasse in den Standard aufgenommen, und zwar unter der offiziellen Bezeichnung des Europastandards: Zwergkaninchen-Löwenkopf (ZwKLk), rhön-farbig.
Hinweis: Nachzuchttiere dieser Rassen/Farbenschläge sind weiterhin bis zum 30. September 2014 mit "N" zu kennzeichnen, wofür die entsprechende Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung ist.

Erwin Leowsky, Vorsitzender der Standard-Fachkommission des ZDRK
Walter Hornung, Redaktion